Beide kündigten in der Verhandlung am Donnerstag an, vor Gericht aussagen zu wollen. Das Verfahren geht aber erst am 4. Juni weiter.
Nach der Antragsflut der ersten vier Prozesstage soll bei der nächsten Sitzung des NSU-Verfahrens am 4. Juni mit der Vernehmung der Angeklagten begonnen werden. Das kündigte der Vorsitzende Richter des Münchner Oberlandesgerichts, Manfred Götzl, am Donnerstag an. Zugleich entschied das Gericht, das Verfahren zu dem Kölner Nagelbombenanschlag doch nicht abzutrennen und getrennt zu verhandeln.
Fünf Personen sind im NSU-Prozess angeklagt
Vor dem OLG müssen sich die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) verantworten. Der NSU, zu dem die verstorbenen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zählten, soll für zehn Morde, zwei Bombenanschläge und fünfzehn Banküberfälle verantwortlich sein.
Nachdem die Verteidiger Zschäpes und des Mitangeklagten Ralf Wohlleben eine Vielzahl von Anträgen unter anderem gegen das Gericht, die Bundesanwaltschaft und zu Verfahrensfragen gestellt hatten, äußerte Götzl am Donnerstag die Absicht, nun mit den Anträgen zu einem Ende zu kommen und mit der Beweisaufnahme zu beginnen. Die Verteidiger kündigten daraufhin zunächst keine weiteren Anträge an.
Zschäpe will auf keinen Fall aussagen
Bei einer Abfrage Götzls zur Aussagebereitschaft kündigten Zschäpes Verteidiger an, dass diese weder zu ihrem persönlichen Werdegang, noch zu den Tatvorwürfen aussagen wolle. Auch der mitangeklagte André E. will nicht aussagen.
Der neben Zschäpe als einziger Angeklagter noch in Untersuchungshaft sitzende ehemalige NPD-Funktionär Wohlleben will zwar auch nicht persönlich aussagen. Seine Verteidiger kündigten aber an, für ihren Mandanten eine Erklärung abgeben zu wollen. Die beiden mutmaßlichen NSU-Helfer Holger G. und Carsten S. kündigten an, aussagen zu wollen. Sie hatten bereits gegenüber der Polizei umfassende Angaben gemacht.
Der NSU-Prozess wird wegen der Pfingstferien unterbrochen
Die Verhandlung ist planmäßig bis zum 4. Juni unterbrochen, da in Bayern nun zweiwöchige Pfingstferien beginnen. Auch am Donnerstag beriet das Gericht eine Reihe von Anträgen. Unter anderem lehnte das Gericht ab, den gesamten Prozess aufzeichnen zu lassen und Akten des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum NSU anzufordern.
Durchsetzen konnten die Verteidiger dagegen die auch von mehreren Nebenklägern geforderte Einsicht in eine Liste mit 129 Namen aus dem Umfeld des NSU. Über diese Liste verfügt bisher nur der NSU-Ausschuss des Bundestages. Bundesanwalt Herbert Diemer kündigte an, die Liste für den Prozess zu übersenden.
Anklägerin Anette Greger betonte am Rande des Prozesses aber, dass es sich hierbei nicht um 129 Tatverdächtige handle. "Es ist mitnichten so, dass es 129 Unterstützer geben würde", sagte Greger. Es gebe insgesamt neun weitere Ermittlungsverfahren gegen namentlich Beschuldigte.
Das OLG entschied außerdem, den dem NSU zugerechneten Nagelbombenanschlag in Köln von 2004 nicht abzutrennen. "Der Senat beabsichtigt derzeit nicht, eine Abtrennung des Komplexes Keupstraße vorzunehmen", sagte Götzl.
Die 2011 gestorbenen mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos sollen 2004 in der von vielen türkischstämmigen Migranten bewohnten Keupstraße eine Nagelbombe gezündet haben. Dabei gab es mindestens 22 Verletzte. Eine Abtrennung des Verfahrens wurde diskutiert, weil womöglich wegen des Anschlags neue Nebenkläger auftreten könnten. afp/AZ/dpa