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Stalking-Fall in Ismaning: Vater des Opfers: "Nicht mehr viel da vom lebenslustigen Mädchen"

Stalking-Fall in Ismaning

Vater des Opfers: "Nicht mehr viel da vom lebenslustigen Mädchen"

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    Per Zeitungsanzeige wurde eine 17-Jährige aus Ismaning für tot erklärt. Nur: Das Mädchen lebte, hinter der Annonce steckte offenbar eine Stalking-Attacke.
    Per Zeitungsanzeige wurde eine 17-Jährige aus Ismaning für tot erklärt. Nur: Das Mädchen lebte, hinter der Annonce steckte offenbar eine Stalking-Attacke. Foto: Screenshot AZ

    „Unserer Tochter geht es momentan nicht gut“, sagt Werner K. Der Vater des 17-jährigen Stalking-Opfers aus Ismaning sprach heute mit augsburger-allgemeine.de über weitere schockierende Details der Attacken auf seine Tochter. So hatte der mutmaßliche Stalker mit seinem Opfer ein doppeltes Spiel getrieben. „Er war bis zum Schluss einer der engsten Vertrauten meiner Tochter.“ Nach Drohungen, die die Jugendliche per SMS oder E-Mail bekommen hatte, habe der vermeintliche Freund die 17-Jährige getröst. Er habe sogar vorgegeben, selbst vom unbekannten Täter bedroht zu werden.

    Stalker hatte enges Verhältnis zur Tochter

    Doch der mutmaßliche Stalker war durch das enge Verhältnis zur Tochter bestens unterrichtet, was bei ihr zu Hause vorging. „Wir haben schon gedacht, dass wir eine Wanze im Haus haben“, sagt Vater Werner K. Dabei kamen nur noch ganz wenige Freunde zu seiner Tochter nach Hause. Sie nahmen Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Familie. „Wir haben ja nicht mehr gewusst, wem wir vertrauen können“, sagt der Vater. Ins Haus sei der mutmaßliche Täter und damals vermeintliche Freund der Tochter aber nicht gekommen.

    Opfer war völlig bestürzt

    Der am Mittwoch festgenommene 43-jährige Tatverdächtige ist ein Ex-Arbeitskollege von Steffi K. – einer, der es angeblich gut mit ihr meinte. „Unsere Tochter ist darüber total bestürzt“, sagt Werner K.

    Seit Mai bekam Steffi K. beleidigende Nachrichten. „Die wurden von Monat zu Monat schlimmer“, sagt der Vater. Die Familie schaltete die Polizei ein, der allerdings zunächst die Hände gebunden waren. „Beleidigungen reichen nicht aus, um Daten zurückverfolgen zu dürfen“, sagt Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I. Als die 17-Jährige aus Ismaning zuletzt aber Morddrohungen per SMS bekam und der Täter vor gut einer Woche eine fingierte Todesanzeige auf den Namen des Mädchens in der Süddeutschen Zeitungaufgab, konnten die Ermittler aktiv werden.

    Der Handyverkehr des Mädchens wurde zurückverfolgt

    Von da an wurde der Handyverkehr des Mädchens laufend zurückverfolgt. „Die Provider geben die Nummern der Absender dann zeitversetzt weiter“, sagt Steinkraus-Koch. Wie die Ermittler dem mutmaßlichen Täter auf die Schliche kamen, möchte der Staatsanwalt nicht sagen – „um Stalkern keine Anleitung zu liefern“.

    Das müssen Sie über Stalking wissen

    Unter Stalking versteht man das wiederholte Verfolgen oder Belästigen eines anderen Menschen.

    Der Begriff ist vom englischen "to stalk" abgeleitet. Das bedeutet jagen, heranpirschen, verfolgen.

    Sehr häufig stehen oder standen Täter und Opfer beim Stalking in einer Beziehung, waren etwa einmal zusammen, hatten zusammen gearbeitet oder kennen sich aus der Nachbarschaft.

    Auch abgewiesene Verehrer stecken oft hinter Stalking-Attacken.

    Stalking äußert sich zum Beispiel in (nächtlichem) Telefonterror, in Schikanen, Verleumdungen, Auflauern an der Wohnung oder am Arbeitsplatz oder Bestellungen unter falschem Namen.

    In extremen Fällen wurden Stalking-Opfer von Tätern auch verletzt oder sogar getötet.

    Etwa 90 Prozent der Opfer beim Stalking sind Frauen.

    Stalking ist in Deutschland eine Straftat. Auf die sogenannte „Nachstellung“ (§ 238 StGB) steht Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre.

    Im Jahr 2011 verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik 25.038 Fälle von Nachstellung.

    Stalking-Opfer sollten sich möglichst frühzeitig an die Polizei wenden. Diese kann zum Beispiel Kontaktverbote oder einen Platzverweis aussprechen.

    Opfer sollten unbedingt und möglichst frühzeitig auch ihre Bekannten und Verwandten über die Attacken informieren.

    Auch anwaltliche Beratung ist sinnvoll, etwa, um gegen den Täter zivilrechtlich vorzugehen.

    Der Staatsanwalt fordert, dass die Verbindungsdaten von Handy, Telefon und E-Mail generell wieder länger gespeichert werden dürfen. Früher waren die Provider durch die Vorratsdatenspeicherung sechs Monate dazu verpflichtet. Diese Praxis kippte das Bundesverfassungsgericht. Auf eine neue Regelung konnte sich die Regierungskoalition in Berlin bisher nicht einigen. Heute hätten die Anbieter die Daten meist nur noch wenige Tage vorliegen. „Das erschwert die Aufklärung solcher Verbrechen“, sagt Staatsanwalt Steinkraus-Koch.

    Familie ist in Ismaning bekannt 

    Der Vater der 17-Jährigen ist erleichtert, dass die Polizei den mutmaßlichen Täter letztlich schnell überführte. Familie K. ist bekannt in Ismaning. Vater, Mutter und Tochter sind in Vereinen aktiv. „Unsere Tochter war immer ein lebenslustiges Mädchen. Aber davon ist momentan nicht mehr viel da“, erzählt Werner K. Seine Tochter ist in medizinischer Behandlung. Ihr Vater hofft, dass sie wieder zu ihrer Lebensfreude zurückfindet.

    Mädchen traute sich nicht mehr aus dem Haus

    Zur Zeit der Drohungen hatte sie sich nicht mehr allein aus dem Haus getraut. Als ihr der Stalker mit dem Tod drohte, versteckte sie die Familie sogar außerhalb von zu Hause. Der Täter muss mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen.

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