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Ticker zum Hoeneß-Prozess: Urteil: Hoeneß muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis

Ticker zum Hoeneß-Prozess

Urteil: Hoeneß muss für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis

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    Uli Hoeneß und seine Frau Susanne nach dem vierten Verhandlungstag.
    Uli Hoeneß und seine Frau Susanne nach dem vierten Verhandlungstag. Foto: Philipp Guelland, afp

    Im spektakulären Prozess gegen Steuersünder Uli Hoeneß ist das Urteil gefallen. Der FC-Bayern-Präsident ist zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht München sprach Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in sieben Fallen schuldig.

    Die Staatsanwaltschaft hatte wegen eines besonders schweren Falls von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert. Die Anklage forderte höchstens eine Bewährungsstrafe, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen, nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

    In ihrer Anklage war die Staatsanwaltschaft noch von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe der ersten drei Prozesstage vervielfachte sich diese Summe auf 27,2 Millionen Euro.

    Lesen Sie hier unsere Live-Berichterstattung zu Tag drei nach

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    Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung

    Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2008: Wer Steuern in Höhe von mehr als einer Million Euro hinterzogen hat, muss in der Regel ins Gefängnis. Nur wenn es «gewichtige Milderungsgründe» gibt, sei eine Bewährungsstrafe denkbar.

    Bis 50.000 Euro Geldstrafe drohen im Normalfall.

    Beträge über 50.000 Euro gelten bereits als Hinterziehung «in großem Ausmaß». Das kann eine Freiheitsstrafe zur Folge haben, unter Umständen auf Bewährung.

    Wurden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, ist laut BGH eine Haftstrafe fällig - eine Aussetzung zur Bewährung scheidet im Normalfall aus. Außerdem ist eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend.

    Der BGH stützte sich auf Paragraf 370 der Abgabenordnung. Danach drohen in einfachen Fällen von Steuerhinterziehung Geldstrafen oder bis zu fünf Jahre Haft.

    In besonders schweren Fällen - «wenn der Täter in großem Ausmaß Steuern verkürzt» - sind von sechs Monaten bis zu zehn Jahre Gefängnis vorgesehen.

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