Im Juli 1941 gab Hermann Göring die sogenannte Endlösung der Judenfrage in Auftrag. Im Oktober 1946 wurde die Nazi-Größe als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilt. Wenige Tage später tötete er sich selbst.
Das KZ Dachau
Das Konzentrationslager Dachau war das erste große, dauerhaft angelegte KZ der Nazis und wurde zum Modell für die vielen später errichteten Lager.
Schon am 22. März 1933 - wenige Wochen nach dem Machtantritt Adolf Hitlers - wurden dort männliche Gefangene eingesperrt.
Die ersten waren politische Gegner des NS-Regimes, später folgten Kriminelle, Sinti und Roma, Homosexuelle sowie vor allem Juden.
Als Ausbildungsstätte für die Nazi-Schergen war Dachau eine «Schule der Gewalt».
Im Dachauer KZ und seinen 140 Außenlagern waren von 1933 bis 1945 mehr als 200 000 Menschen aus ganz Europa inhaftiert.
Arbeitsfähige Häftlinge wurden als Arbeitssklaven im Straßenbau oder in Kiesgruben eingesetzt, nach Kriegsbeginn vor allem in der Rüstungsindustrie.
Das Lagertor mit der Inschrift «Arbeit macht frei» gilt als zentrales Symbol des Leidensweges der Häftlinge.
Als das Lager Dachau am 29. April 1945 von US-Soldaten befreit wurde, lebten mehr als 30.000 Häftlinge aus 31 Nationen in den Baracken.
Nach Angaben des Deutschen Historischen Museums waren mindestens 30.000 von der Lagerverwaltung registrierte Gefangene ums Leben gekommen. Die KZ-Gedenkstätte geht von rund 41.500 Ermordeten aus. (dpa)
Im April 2015 verhandelt der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags nun einen Teil seines Erbes. Nach Görings Tod hatte der Freistaat Bayern dessen Erbe 1948 komplett eingezogen. Seine Nachfahren gingen leer aus. Der genaue Wert der Erbmasse ist bis heute unbekannt.
Grund für die aktuelle Debatte ist Edda Göring, die Tochter des Gestapo-Gründers Hermann Göring. Im November reichte sie eine Petition beim Landtag ein. Sie sei grundrechtswidrig enterbt worden. Aus diesem Grund forderte die Münchnerin, die nach wie vor die Wohnung ihrer inzwischen verstorbenen Mutter im Lehel bewohnt, wenigstens einen solchen Anteil zurück, dass ihr mindestens „notdürftigen Unterhalt“ zugestehe.
Rechtsausschuss lehnt Petition einstimmig ab
Der Rechtsausschuss hat der Petition schließlich nicht stattgegeben. "Wir haben festgestellt, dass die geltend gemachten Ansprüche keine Rechtsgrundlage haben. Die Entscheidung fiel einstimmig," sagt Peter Meyer, Landtags-Abgeordneter der Freien Wähler und Mitberichterstatter des Rechtsausschusses.
Begründung: "Das Grundgesetz sagt, dass derlei vorkonstitutionelle Entscheidungen auch heute getragen werden. Diese Entscheidungen können nicht rückgängig gemacht werden." Edda Göring hatte die Rechtmäßigkeit der Inbesitznahme des Vermögens ihres Vaters bezweifelt, weil sie in der Zeit vor Inkrafttreten des Grundgesetztes von 1949 stattgefunden habe.
Edda Göring: Rechtsstreit um Erbmasse schon in den 1960er Jahren
Nach dem Scheitern der Petition ist es unwahrscheinlich, dass die heute 78-Jährige eine Chance hat, noch etwas von dem Erbe ihres Vaters zu erhalten. Vor Gericht stünden nach Ansicht von Meyer ihre Chancen gering, da wohl jeder Richter die Sache als verjährt betrachten würde. Schon in den 1960er Jahren hatte es einen Rechtsstreit gegeben, in dem Edda Göring um ein wertvolles Bild des Malers Lucas Cranach kämpfte, das sie als Taufgeschenk bekommen hatte. Ihr Taufpate war Adolf Hitler.