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Freispruch in Memmingen: Tochter erfand Vergewaltigung: Vater jahrelang unschuldig im Gefängnis

Freispruch in Memmingen

Tochter erfand Vergewaltigung: Vater jahrelang unschuldig im Gefängnis

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    Ein 62-Jähriger sitzt im Landgericht Memmingen (Bayern). Der Mann war 1995 wegen der vermeintlichen Vergewaltigung seiner Tochter des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung für schuldig befunden worden. Er saß sieben Jahre im Gefängnis. Nachdem die Tochter ihre Vorwürfe widerrufen hat, wird der Prozess nun in einem Wiederaufnahmeverfahren neu aufgerollt.
    Ein 62-Jähriger sitzt im Landgericht Memmingen (Bayern). Der Mann war 1995 wegen der vermeintlichen Vergewaltigung seiner Tochter des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vergewaltigung für schuldig befunden worden. Er saß sieben Jahre im Gefängnis. Nachdem die Tochter ihre Vorwürfe widerrufen hat, wird der Prozess nun in einem Wiederaufnahmeverfahren neu aufgerollt. Foto: Karl-josef Hildenbrand, dpa

    Sieben Jahre hat ein Familienvater aus Sonthofen unschuldig wegen vermeintlicher Vergewaltigung im Gefängnis gesessen. Das Landgericht Memmingen hob am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Kempten vom Juli 1996 auf und sprach den Angeklagten im Wiederaufnahmeverfahren frei. Zuvor hatte die heute 33 Jahre alte Tochter des Mannes unter Tränen ihren früheren Vorwurf widerrufen, ihr Vater habe sie dreimal vergewaltigt. Der 62-Jährige hatte den Vorwurf stets bestritten.

    Mutter soll Tochter gegen Vater aufgehetzt haben

    Der Familienvater war im Juli 1996 wegen dieser Anklage vom Landgericht Kempten verurteilt worden. Jetzt hat ein Wiederaufnahmeverfahren begonnen. Unter Tränen beschrieb die heute 33 Jahre alte Tochter, wie es damals zu ihrer Falschaussage kam: Zwischen ihren Eltern habe es dauernd Streit gegeben. Als sich die Eltern schließlich trennten, habe ihre Mutter sie gegen den Vater aufgehetzt. Sie habe ihr auch glaubhaft gemacht, dass er für die Krebserkrankung der Mutter mitverantwortlich war. "Mein Hass auf meinen Vater wurde immer größer. (...) Ich dachte, ich müsste mich an meinem blöden Vater rächen."

    Mit Hilfe des Terminkalenders Geschichte konstruiert

    Mit Hilfe des Terminkalenders ihrer Mutter, die inzwischen gestorben ist, habe sie damals eine Geschichte konstruiert, mit der sie Ermittler, Gutachter und später auch das Gericht überzeugen konnte. Als es zur Verhandlung kam und ihr Vater zu einer langen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, habe sie extreme Gewissensbisse gehabt - auch ihrem jüngeren Bruder gegenüber, der danach in eine Pflegefamilie kam.

    "Aber ich hatte nicht den Mut, zur Wahrheit zurückzukehren", sagte die Frau, die inzwischen selber Mutter von drei kleinen Kindern ist. In den Folgejahren sei der Druck immer größer geworden. Erst als ihre eigene Tochter vor fünf Jahren auf die Welt kam, habe sie sich von der Last befreien wollen.

    Betroffener Vater: "Es war kein faires Verfahren"

    Laut früherer Anklage soll der Vater das Mädchen von November 1989 bis Mai 1991 dreimal zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Die Tochter war zur angenommenen Tatzeit neun und zehn Jahre alt. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe stets bestritten. "Es war kein faires Verfahren", kritisierte der 62-Jährige. Er habe sich von Anfang an vorverurteilt gefühlt. Die siebenjährige Haftstrafe hat der Mann voll verbüßt. Sollte sich nun ergeben, dass er zu Unrecht im Gefängnis saß, kann er mit einer Entschädigung rechnen.

    Fall von 2001: Lehrerin brachte ihren Kollegen ins Gefängnis

    Erst von wenigen Wochen hatte das Landgericht Osnabrück eine Lehrerin zur Zahlung von 80 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil sie einen Kollegen mit Vergewaltigungsvorwürfe unschuldig ins Gefängnis gebracht hatte. Zuvor war die Frau in Darmstadt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Der unschuldig verurteilte Lehrer wurde aufgrund des Vorwurfs, er habe seine Kollegin 2001 im Biologieraum einer Schule im Odenwald vergewaltigt, verurteilt und saß fünf Jahre in Haft.

    2011 wurde in einem Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld festgestellt. Mittlerweile ist der Lehrer verstorben, das Schmerzensgeld hatte seine Tochter erstritten. dpa/lby/AZ

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