Nach dem Haftbefehl gegen eine Münchner Studentin wegen Mordes an ihrem Freund wurde an diesem Donnerstag die Leiche aus dem Plastiksack obduziert. Nun herrscht Gewissheit. Bei dem Toten handelt es sich um den 31-Jährigen, der seit Jahren als verschwunden galt.
Im Institut für Rechtsmedizin der LMU München bestätigte sich bei der Obduktion anhand des Abgleichs des Zahnschemas die Vermutung, dass es sich hierbei um den vermissten Ex-Lebensgefährten der verhafteten Hausbesitzerin handelt. Laut Polizei können zur Todesursache derzeit keine Angaben gemacht werden. Dazu seien noch weitere Untersuchungen nötig.
Wie bereits berichtet erhielt die Mordkommission zu Beginn des Jahres einen Hinweis, dass in Haar (Landkreis München) vor etwa sechs Jahren eine jetzt 31-Jährige ihren damaligen Lebensgefährten, mit dem sie zusammen auf dem Grundstück gelebt hat, getötet haben soll. Das letzte Lebenszeichen von dem jungen Mann soll es nach Polizeiangaben Anfang 2010 gegeben haben. "Da hat sich seine Spur verloren", sagte der Leiter der Münchner Mordkommission, Markus Kraus. Später sei der Leichnam auf dem Grundstück vergraben worden, wobei auch der neue Lebensgefährte der Hausbesitzerin geholfen haben soll.
Die Ermittlungen der Mordkommission ergaben laut Polizeibericht, dass tatsächlich ein Mann in dem Zeitraum eine Beziehung mit der damaligen Studentin hatte und in dem Haus der Frau wohnte. Von diesem Mann fehlt seitdem jede Spur. Die Eltern des Mannes hätten vermutet, er könne mit einer rumänischen Freundin in deren Heimat gegangen sein.
Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Mordes
Die Polizei hat am Mittwoch den Garten der Frau umgegraben. "Wir haben einen verdächtigen Plastiksack gefunden", hieß es am Nachmittag von einem Sprecher.
Die Studentin soll laut Polizei zuvor die Stelle genannt haben, an der dann wohl die Leiche gefunden wurde. Der Staatsanwaltschaft erließ gegen die 31-Jährige, die die Polizei als dringend tatverdächtig bezeichnet, Haftbefehl wegen Mordes und gegen ihren jetzigen Lebensgefährten Haftbefehl wegen Strafvereitelung. nos/ina/dpa