Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof stritten die Parteien am Montag über die Zulässigkeit der Klage. Ein Software-Entwickler aus Regensburg sieht durch die automatisierte Erkennung sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Die digitalen Fotos der Nummernschilder werden in Codes umgewandelt und mit Fahndungsdateien des Landeskriminalamtes abgeglichen.
In erster Instanz hatte der 33-Jährige den Rechtsstreit gegen den Freistaat Bayern bereits verloren. Seitens der Polizei hieß es nun vor Gericht, der Software-Entwickler sei mit keinem einzigen seiner kontrollierten Fahrzeug jemals in einer Fahndungsdatei gelandet. Die Landesanwaltschaft als Vertreterin des Freistaats argumentierte, der Verwaltungsgerichtshof sei gar nicht zuständig, da es um verfassungsrechtliche Fragen gehe. dpa