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Neuburg: Strafbefehl wegen Nötigung: Welle der Solidarität mit Notarzt

Neuburg

Strafbefehl wegen Nötigung: Welle der Solidarität mit Notarzt

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    Eine Welle der Solidarität erreichte den Notarzt Alexander Hatz, der wegen Nötigung vor Gericht steht.
    Eine Welle der Solidarität erreichte den Notarzt Alexander Hatz, der wegen Nötigung vor Gericht steht. Foto: Symbolfoto: Stephan Jansen/dpa

    Der Fall des per Strafbefehl sanktionierten Notarztes Alexander Hatz macht – seit unsere Zeitung das Thema aufgegriffen hat – nicht nur bundesweite Schlagzeilen. Im Internet – und dort vor allem in den sozialen Netzwerken – baut sich eine ungeheuere Welle der Sympathie und der Solidarität für den Mediziner auf. Wie berichtet, wurde der 51-Jährige nach einem Einsatz, bei dem er ein zweijähriges Mädchen vor dem Ersticken gerettet hat, wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung angezeigt. Er soll zwei entgegenkommende Fahrzeuge von der Straße abgedrängt haben. Dafür soll er nun 4500 Euro zahlen und seinen Führerschein für ein halbes Jahr abgeben.

    Online-Petition für den Notarzt

    Auf der Internet-Plattform „openPetition“ werden derzeit Unterschriften gesammelt, um eine Petition „Freispruch für den Notarzt Dr. Alexander Hatz“ vorzubereiten. Initiator Florian Jornitz aus Hamburg hat vor, diese Anfang April an den Bayerischen Landtag zu übergeben. Sein Anliegen ist es, Rettungskräfte im Einsatz für das Leben anderer vor einer Bestrafung durch die Justiz zu bewahren, wenn sie in eine Situation wie Alexander Hatz geraten.

    Ähnlich argumentieren in diesen Tagen viele, die sich in Leserbriefen, Online-Kommentaren und Facebook-Einträgen äußern oder persönlich bei Hatz melden. „Ich bekomme gigantische Unterstützung, die ich mir in meinen kühnsten Träumen nicht hätte vorstellen können“, sagte er gestern gegenüber unserer Zeitung. Auch der Bundesverband der Fahrlehrer hat sich bei ihm gemeldet. Denn das Thema wirft an vielen Stellen Grundsatzfragen auf.

    Prozess beginnt wohl nicht vor April

    Mit Spannung wird gerade deshalb schon jetzt die Entscheidung des Neuburger Amtsgerichts erwartet, vor dem der Prozess stattfinden wird. Es wird jedoch noch dauern, bis er beginnt – derzeit gibt es noch nicht einmal einen Termin. Allerdings steht fest, dass die Verhandlung nicht vor April ist – erst muss dort ein turnusmäßiger Richterwechsel vollzogen werden.

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