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Verwandtenaffäre: Sozialabgabenbetrug: Urteil gegen Georg Schmid ist rechtskräftig

Verwandtenaffäre

Sozialabgabenbetrug: Urteil gegen Georg Schmid ist rechtskräftig

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    Georg Schmid hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten erhalten.
    Georg Schmid hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten erhalten. Foto: dpa

    Das Urteil gegen Georg Schmid ist rechtskräftig. Der frühere CSU-Spitzenpolitiker aus Donauwörth und seine Verteidiger haben auf eine Berufung gegen das Urteil verzichtet. Dies teilte am Montagmittag die Sprecherin des Augsburger Amtsgerichts, Elke Bethge, mit. Wenige Minuten später hat auch die Staatsanwaltschaft den Verzicht auf Rechtsmittel mitgeteilt. Damit ist das Verfahren endgültig abgeschlossen.

    Schmid, 61, war am Mittwoch vergangener Woche zu einer 16-monatigen Bewährungsstrafe und einer Geldauflage von 120.000 Euro verurteilt worden, weil er die Sozialkassen um rund 300.000 Euro geprellt hat. Der Ex-Politiker hatte fast 22 Jahre lang seine Ehefrau Gertrud als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt.

    Georg Schmid: Bewährungsstrafe von 16 Monaten wegen Sozialbetrugs

    Das ist Georg Schmid

    Georg Schmid ist ein CSU-Politiker aus Donauwörth. Er war zuletzt Fraktionsvorsitzender der CSU im Bayerischen Landtag.

    Georg Schmid ist katholisch, verheiratet und hat zwei Kinder.

    Geboren wurde er am 20. April 1953 in Donauwörth.

    Das Abitur machte er 1972 in Donauwörth. Danach studierte er Rechtswissenschaften.

    1979 ging er als Jurist zum Landratsamt Dillingen.

    1982 wurde er Vorsitzender der Jungen Union in Donauwörth.

    1987 wurde Schmid Vorsitzender der CSU Donauwörth und 1989 Vorsitzender des CSU-Kreisverbandes Donau-Ries.

    1990 wurde der Unions-Politiker er in den Bayerischen Landtag gewählt.

    1999 wurde Schmid zum Staatssekretär im Bayerischen Sozialministerium berufen.

    Im Jahr 2003 wechselte er als Staatssekretär ins Bayerische Innenministerium.

    2007 wurde er CSU-Fraktionsvorsitzender im Bayerischen Landtag.

    Am 25. April 2013 trat Schmid vom Amt des Fraktionsvorsitzenden zurück, nachdem er wegen der Beschäftigung seiner Ehefrau auf Kosten der Steuerzahler unter Druck geraten war.

    Im März 2015 stand Schmid wegen der Verwandtenaffäre vor dem Augsburger Amtsgericht.

    Am 18. März 2015 verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Sozialbetrugs und Steuerhinterziehung. Er hatte seine Ehefrau fast 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Donauwörther Abgeordnetenbüro beschäftigt.

    Georg Schmid und die Staatsanwaltschaft hätten noch bis Mittwoch Zeit gehabt, um Berufung einzulegen. Schmids Verteidiger hatten Freispruch oder im Falle einer Verurteilung eine Bewährungsstrafe von höchstens elf Monaten gefordert. Auch die Anklagebehörde hätte Grund für das Einlegen von Rechtsmitteln gehabt. Staatsanwalt Karl Pobuda hatte zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung verlangt.

    Das Schöffengericht unter Vorsitz von Michael Nißl blieb mit seinem Urteil acht Monate unter dieser Strafe. Doch offenbar hatten weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidiger selbst bei genauerer Betrachtung etwas an dem Urteil auszusetzen. Zwar war die Höhe der Strafe allgemein als milde angesehen worden, Richter Nißl hatte Georg Schmid aber eine deftige Strafpredigt gehalten und ihm unter anderem vorgeworfen, die „Geldtöpfe des Landtags bis auf den letzten Tropfen geleert“ und das „in ihn gesetzte Vertrauen als Abgeordneter missbraucht“ zu haben.

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