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NSU-Prozess: Schweizer belastet Beschaffer der "Ceska"-Mordwaffe

NSU-Prozess

Schweizer belastet Beschaffer der "Ceska"-Mordwaffe

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    Bundesanwalt Herbert Diemer (l) und die Oberstaatsanwältin Anette Greger im Gerichtssaal 101 des Oberlandesgericht in München (Bayern) an ihren Plätzen.
    Bundesanwalt Herbert Diemer (l) und die Oberstaatsanwältin Anette Greger im Gerichtssaal 101 des Oberlandesgericht in München (Bayern) an ihren Plätzen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Der mutmaßliche Beschaffer der wichtigsten Mordwaffe des NSU, einer Pistole vom Typ "Ceska", ist von einem möglichen Mithelfer belastet worden. Das Oberlandesgericht München verlas im NSU-Prozess am Donnerstag ein Protokoll der Vernehmung des Mannes durch einen Schweizer Staatsanwalt. Danach gab er zu, einem Freund 1996 zwei Waffenerwerbsscheine für mehrere hundert Franken verkauft zu haben. Er sei an Krebs erkrankt und habe dringend Geld gebraucht. 

    Was mit den Papieren passiert sei, habe er erst zehn Jahre später erfahren, als Polizisten vor seiner Tür standen. Sein Freund soll die Scheine für den Kauf der "Ceska" und weiterer Waffen verwendet haben. Deutsche Ermittler hatten zu dieser Zeit bereits herausgefunden, dass mit der Pistole neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende ermordet wurden. Sie hegten aber noch keinen Verdacht gegen rechtsextreme Terroristen.

    Was nach dem NSU-Desaster geschah

    Nach dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) im November 2011 begann in Deutschland eine mühsame politische Aufarbeitung der Geschehnisse. Nach und nach kamen Detail s zu den Verbrechen ans Licht - und die haarsträubenden Pannen bei der Aufklärung.

    13. November 2011: Der Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe.

    16. Dezember 2011: Als Folge der Ermittlungspannen im Fall NSU wird das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus eröffnet. Dort sollen sich die Sicherheitsbehörden ständig über Gefahren aus der rechten Szene austauschen.

    27. Januar 2012: Im Bundestag nimmt ein Untersuchungsausschuss zum Fall NSU seine Arbeit auf.

    16. Februar 2012: Auch im Landtag von Erfurt startet ein Untersuchungsausschuss, weil das NSU-Trio aus Thüringen stammte.

    17. April 2012: Ein Untersuchungsausschuss im Dresdner Landtag macht sich an die Aufarbeitung - in Sachsen war das Trio jahrelang untergetaucht.

    2. Juli 2012: Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, bittet nach den Pannen bei der Aufklärung der NSU-Morde um seine Entlassung.

    3. Juli 2012: Auch Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Thomas Sippel muss sein Amt aufgeben.

    5. Juli 2012: Ein weiterer Untersuchungsausschuss geht im Landtag in München an die Arbeit - in Bayern hatten die NSU-Terroristen die meisten Morde begangen.

    11. Juli 2012: Sachsens Verfassungsschutz-Präsident Reinhard Boos tritt zurück.

    13. September 2012: Die Pannen rund um die NSU-Morde zwingen auch Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz-Chef Volker Limburg aus dem Amt.

    19. September 2012: Eine neue Neonazi-Datei geht in Betrieb. Die Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern sammeln darin Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Hintermänner.

    8. November 2012: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zschäpe.

    14. November 2012: Berlins Verfassungsschutz-Chefin Claudia Schmid tritt von ihrem Posten zurück.

    7. Dezember 2012: Die Innenminister von Bund und Ländern einigen sich auf Reformen beim Verfassungsschutz: Dazu gehören eine zentrale Datei für Informanten des Inlands-Geheimdienstes und einheitliche Kriterien zur Führung dieser V-Leute. Der Informationsaustausch der Ämter in Bund und Ländern soll besser werden.

    14. Dezember 2012: Der Schock über die NSU-Verbrechen hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu entfacht. Die Länder preschen vor und beschließen im Bundesrat, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten.

    20. März 2013: Das Bundeskabinett entscheidet sich dagegen, einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen.

    März 2013: Das Oberlandesgericht München steht wenige Wochen vor Prozessbeginn in der Kritik: Das Gericht hatte die Presseplätze nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Alle türkischen und griechischen Medien gingen leer aus.

    4. April 2013: Eklat um den NSU-Prozess: Die türkische Zeitung "Sabah" reicht eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

    13. April 2013: Die Verfassungsschützer ordnen an, mindestens drei weitere Plätze für ausländische Medien zu schaffen. Das OLG verschiebt den Prozess daraufhin auf den 6. Mai - die Plätze werden im Losverfahren neu vergeben.

    Sein Bekannter habe "einen Trottel" gebraucht, und der sei er gewesen, sagte der Zeuge den Ermittlern. Der Freund haben ihm später erzählt, er habe die Pistole in Deutschland "für ein Bündel Bargeld" verkauft.

    Mutmaßliche Waffenkäufer kommt nicht zum NSU-Prozess

    Der mutmaßliche Waffenkäufer selbst war für kommende Woche als Zeuge nach München geladen. Trotz Zusicherung freien Geleits lehnte er ein Erscheinen jedoch ab. In den 1990er Jahren lebte er in Apolda in Thüringen. Seine damalige Lebenspartnerin sagte am Donnerstag vor Gericht, er habe auf den ersten Blick sehr vertrauenerweckend gewirkt. Sein Schweizer Akzent sei im Osten "groß angekommen". Er habe Autos aus der Schweiz in Thüringen verkauft. Sie selbst habe eine Werbeagentur aufgebaut. Der Mann sei dann mit ihrer Angestellten in die Schweiz durchgebrannt. Über seine Kontakte zur rechtsextremen Szene wisse sie nichts.

    Der "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) hat nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft zehn überwiegend rassistisch motivierte Morde und zwei Sprengstoffanschläge verübt. Hauptangeklagte im Münchner Prozess ist Beate Zschäpe. dpa

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