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NSU-Prozess: Schweizer Zeuge bestreitet Beschaffung der NSU-Mordwaffe

NSU-Prozess

Schweizer Zeuge bestreitet Beschaffung der NSU-Mordwaffe

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    Der Prozess gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) wird fortgesetzt. Vom mutmaßlichen Beschaffer der Tatwaffe liegt nur eine schriftliche Aussage vor.
    Der Prozess gegen den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) wird fortgesetzt. Vom mutmaßlichen Beschaffer der Tatwaffe liegt nur eine schriftliche Aussage vor. Foto: Tobias Hase (dpa)

    Der mutmaßliche Beschaffer der wichtigsten Mordwaffe des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) hat bestritten, jemals eine derartige Waffe vom Typ "Ceska" besessen zu haben. Das ergibt sich aus dem Protokoll einer Vernehmung dieses Mannes in der Schweiz, die das Münchner Gericht am Dienstag, 25. November, in der Verhandlung verlas. Die in dem Protokoll enthaltenen Aussagen gelten damit als Beweismittel. Mit der "Ceska" soll der NSU neun seiner zehn Mordopfer erschossen haben.

    Schweizer Zeuge kommt nicht zum NSU-Prozess

    Der Schweizer hatte sich geweigert, zum Gericht nach München anzureisen. Ein Schweizer Staatsanwalt hatte den Mann darum auf Bitten des Münchner Gerichts in Thun bei Bern vernommen. Er räumte dabei ein, einen Jugendfreund des mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt gut zu kennen und mit ihm auch zusammen im Urlaub in Thailand gewesen zu sein.

    Die Angeklagten im NSU-Prozess

    Das sind die Beschuldigten im Münchner NSU-Prozess:

    Beate Zschäpe: Sie tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

    Ralf Wohlleben: Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 40-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Carsten S.: Der 35-Jährige hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Andre E.: Der gelernte Maurer (35) war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    Holger G.: Der 40-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    Überbringer der Mordwaffe soll noch einmal befragt werden

    Im Anschluss an die Verlesung des Protokolls wollte der Senat den als Helfer mitangeklagten Carsten S. befragen, der bereits zugegeben hatte, die "Ceska" zu Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebracht zu haben. Außerdem soll am Dienstag Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten vernommen werden, der sonst zu den Prozessvertretern der Bundesanwaltschaft gehört und an den Ermittlungen beteiligt war.  dpa

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