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Sonthofen/Augsburg: Schüler stört Unterricht, verklagt Gymnasium - und bekommt Recht

Sonthofen/Augsburg

Schüler stört Unterricht, verklagt Gymnasium - und bekommt Recht

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    Ein heute 15-Jähriger soll erheblich den Unterricht gestört haben. Deswegen wurde er davon ausgeschlossen. Dann verklagte er seine Schule.
    Ein heute 15-Jähriger soll erheblich den Unterricht gestört haben. Deswegen wurde er davon ausgeschlossen. Dann verklagte er seine Schule. Foto: Julian Stratenschulte/ Symbolbild (dpa)

    Der damals 13-Jährige hatte den Schulbetrieb offenbar erheblich gestört, weshalb er in den Pausen vor dem Sekretariat zu sitzen hatte. Außerdem war er vier Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden und die Schule hatte ihm zudem angedroht, dass er das Gymnasium endgültig verlassen müsse. Das wollte der Bub nicht auf sich sitzen lassen.

    Er trat vor Gericht als Kläger auf, gesetzlich vertreten durch seine Mutter, wie Verwaltungsgerichtssprecherin Katharina Kempf mitteilte. Der Schüler sei „sicher kein Lämmchen“, sagte Ivo Moll, Präsident des Verwaltungsgerichtes, in der Verhandlung. So habe dieser bei Tonarbeiten mit Messern nach Schülerinnen geworfen, beim Sport kleinere Schüler in die Ecke gedrängt oder Bleistifte anderer Schüler zerbrochen. „Er muss wohl ständig auffällig gewesen sein“, sagte Kempf. Trotzdem seien die Sanktionen der Schule nicht rechtens, urteilte das Verwaltungsgericht. Das Sitzen vor dem Sekretariat sei soziale Isolation, ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht. Der Junge sei der Gefahr ausgesetzt gewesen, gehänselt zu werden.

    Der zweite Fall, die Androhung, dass er die Schule verlassen muss, sei wiederum hinfällig. Denn der Bub hat das Gymnasium verlassen und besucht inzwischen eine andere Schule. Und der dritte Punkt, der vierwöchige Ausschluss vom Unterricht, sei nicht statthaft. Denn diese Sanktion war zeitgleich mit der Androhung auf Schulverweis ausgesprochen worden – was nicht rechtens ist. Konsequenzen haben die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes laut Kempf für die Schule nicht. Es sei denn, der Junge verklage das Gymnasium auf Schadensersatz. Das müsse er aber vor dem Amtsgericht tun.

    Fehlverhalten sei aufgebauscht worden

    „Wenn das Recht auf körperliche Unversehrtheit unserer Schüler durch das gravierende Verhalten eines einzelnen Mitschülers gefährdet ist, müssen wir konsequent reagieren“, betont Joachim Stoller, Leiter des Sonthofener Gymnasiums. Dennoch müsse die Schule auch in einem derartigen „absoluten Ausnahmefall“ im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben arbeiten, ergänzt der Lehrer. Er könne das Urteil „problemlos akzeptieren“.

    Die Schulleitung habe das Fehlverhalten ihres Sohnes aufgebauscht, sagt dessen Mutter. Natürlich sei er kein Musterschüler gewesen. „Aber da wurde einiges falsch dargestellt“, nimmt sie ihren Sohn in Schutz. Er habe „aus familiären Gründen“ eine schwierige Phase durchgemacht und sei deswegen in psychologischer Betreuung gewesen. Seit der Jugendliche an einem anderen Gymnasium unterrichtet werde, habe sich die Situation „stark entspannt“.

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