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Kempten: Schlussstrich unter Allgäuer Kokain-Affäre

Kempten

Schlussstrich unter Allgäuer Kokain-Affäre

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    In der Allgäuer Kokain-Affäre wurden die Ermittlungen gegen eine Polizeibeamtin eingestellt.
    In der Allgäuer Kokain-Affäre wurden die Ermittlungen gegen eine Polizeibeamtin eingestellt. Foto: Symbolbild: Kripo Neu-Ulm

    Die Ermittlungen gegen eine 45 Jahre alte Polizeibeamtin aus Kempten wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hat die Staatsanwaltschaft München I eingestellt. Es gebe keinen hinreichenden Tatverdacht, teilte Behördensprecher Peter Preuß gestern auf Anfrage mit. Einzelheiten nannte er nicht.

    Die Polizeibeamtin, die ein Verhältnis mit dem rechtskräftig verurteilten Koks-Kommissar Armin N., 55, gehabt hatte, war ab Juni 2014 ins Visier der Ermittler geraten, weil auf Kokain-Verpackungen DNA-Spuren von ihr gefunden worden waren. Die Ermittlungen hatten dazu geführt, dass die Beamtin vom Dienst bei der Polizei in Kempten suspendiert wurde.

    Ermittlungen gegen Polizeibeamtin in Allgäuer Kokain-Affäre ist eingestellt

    Die Frau war bei den Ermittlungen gegen Armin N. wegen des Besitzes von 1,8 Kilogramm Kokain zunächst als Zeugin und später als Beschuldigte vernommen worden. Sie hatte seinerzeit gegenüber den Ermittlern gesagt, nichts über die Herkunft des Rauschgifts zu wissen.

    Auch habe sie nie etwas vom Kokainkonsum des Armin N. gemerkt oder das Rauschgift bei ihm gesehen. Seit ihrer Suspendierung vom Dienst laufen die monatlichen Bezüge weiter. Obwohl das Strafverfahren eingestellt worden war, ist die Frau nicht wieder im Polizeidienst. Das behördeninterne Disziplinarverfahren gegen die Beamtin sei noch nicht abgeschlossen, sagte Polizeisprecher Hans Willbold vom Präsidium Schwaben Süd/West in Kempten.

    Es könnte ja disziplinarrechtliche Vergehen geben, „die für ein Gericht keine Bedeutung haben“. Willbold rechnet nach eigenen Worten damit, dass die disziplinarrechtliche Prüfung der Angelegenheit noch ein bis zwei Wochen dauern wird.

    Armin N. war wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Drogenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Nie gänzlich geklärt wurde die Frage, woher das Rauschgift stammte.

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