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Schwabmünchen: Racheaktion: „Ehebrecherin“ entführt und gefoltert

Schwabmünchen

Racheaktion: „Ehebrecherin“ entführt und gefoltert

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    Vor dem Amtsgericht Augsburg muss sich eine Rumänische Familie verantworten. Sie soll eine Ex-Prostituierte gefoltert haben.
    Vor dem Amtsgericht Augsburg muss sich eine Rumänische Familie verantworten. Sie soll eine Ex-Prostituierte gefoltert haben. Foto: Florian Rußler

    Ehebrecherinnen werden in vielen Kulturen verachtet. Und in manchen Ländern werden sie – immer noch – per Faustrecht bestraft. Weil sie mit einem verheirateten Mann ein Verhältnis begann, ist eine Ex-Prostituierte von der Ehefrau und der Familie des Liebhabers im Oktober 2014 in Schwabmünchen (Kreis Augsburg) entführt und regelrecht gefoltert worden.

    Ziel der Racheaktion, die offenbar völlig außer Kontrolle geriet: Die Geliebte sollte, so die Ermittlungen, mit einem sogenannten „Hurenhaken“, einem Messerschnitt quer über das Gesicht, als Ehebrecherin lebenslang gekennzeichnet und zur Aufgabe der Affäre gezwungen werden.

    Zahlreiche Angehörige des Familienklans sitzen im Gerichtssaal

    Seit Montag müssen sich die Ehefrau (36), der Bruder (26) des Ehemanns, dessen Mutter (57) sowie eine Nichte (19) wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung vor der Jugendkammer beim Landgericht Augsburg verantworten. Der Prozess ist auf acht Verhandlungstage festgesetzt, die Anklage hat rund 40 Zeugen und vier Sachverständige aufgeboten.

    Zahlreiche Angehörige der Familienklans, die aus Rumänien stammen, sitzen im Gerichtssaal. Junge Frauen weinen, als die vier Angeklagten, von sechs Anwälten verteidigt, aus der Untersuchungshaft hereingeführt werden. Der sechsstündige Prozessauftakt ist gekennzeichnet von Verfahrensanträgen der Anwälte. Auch der derzeitige Poststreik spielt bei den Verzögerungen eine Rolle. Eine CD mit Aktenmaterial aus Rumänien, die das Gericht den Verteidigern wenige Tage vor dem Prozess per Post zugeschickt hat, ist bislang nicht in den Kanzleien angekommen.

    So kann Staatsanwältin Andrea Eisenbarth lediglich die Anklage verlesen. Danach hat sich der Gewaltexzess so abgespielt: Die Geliebte des Ehemannes, die ebenfalls aus Rumänien stammt, stand an jenem Morgen vor dem Haus, als auf ein Zeichen der angeklagten Mutter hin die drei anderen Angeklagten und mindestens vier weitere Personen auf sie zustürmten, sie an den Haaren zu Boden rissen, schlugen und in einen Geländewagen zerrten.

    Ex-Prostituierte wurde im Keller der betrogenen Ehefrau gefoltert

    Die Ex-Prostituierte wurde dann in das Haus der Ehefrau gebracht und dort, so die Anklage, im Keller regelrecht gefoltert. Das 25-jährige Opfer wurde entkleidet. Die betrogene Ehefrau soll der jungen Frau dann mit einem Messer einen fast zehn Zentimeter langen Schnitt quer über die linke Gesichtshälfte beigebracht haben, den sogenannten „Hurenhaken“.

    Außerdem soll das Opfer mit Alustangen geschlagen und mit heißem Wasser übergossen worden sein. Überdies erlitt es zahlreiche weitere Schnittwunden am ganzen Körper. Auch sollen ihr büschelweise die Haare ausgerissen worden sein.

    Weil Passanten die Entführung beobachtet und die Polizei alarmiert hatten, konnten Einsatzkräfte die stark blutende Frau befreien, die ins Klinikum Augsburg gebracht wurde. Das Opfer verließ später selbst das Krankenbett und reiste offenbar in seine Heimat zurück.

    Inzwischen haben die Angeklagten nach Angaben ihrer Anwälte dem Opfer ein Schmerzensgeld von 30000 Euro bereits bezahlt beziehungsweise notariell zugesichert. Dies hat die Frau kurz vor dem Prozess angeblich bei der Polizei in Bukarest bestätigt.

    Der sogenannte „Täter-Opfer-Ausgleich“ kann strafmildernd wirken. Die angeklagte Ehefrau und die Mutter des Ehemannes, die bei der Gewaltattacke im Keller selbst nicht dabei war, hatten bei der Kripo die Schuld dem Opfer selbst gegeben. Ob die misshandelte Frau zum Prozess kommt und aussagt, ist völlig unklar. Der untreue Ehemann und mehrfache Familienvater hat schon vor der Verhandlung angekündigt, von seinem Aussageverweigerungsrecht als Angehöriger der Angeklagten Gebrauch zu machen. Der Prozess vor der Jugendkammer unter Vorsitz von Lenart Hoesch wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann sind insgesamt 16 Zeugen geladen.

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