Der Mordprozess Franziska am Ingolstädter Landgericht befindet sich auf der Zielgeraden, und er gleicht zum Ende hin mehr einer Geheimsache statt einer öffentlichen Verhandlung. Denn wesentliche Bestandteile sind nicht mehr für die Ohren der Prozessbeobachter bestimmt, die immer wieder den Saal verlassen müssen.
Am Montag etwa war es das mit Spannung erwartete psychiatrische Gutachten, von dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Der Sachverständige äußerte sich über die seelische und intellektuelle Verfassung des mutmaßlichen Mörders Stefan B., über seine Schuldfähigkeit und seine Gemeingefährlichkeit – alles hinter verschlossener Tür.
Grund dafür ist der Paragraf 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Der besagt, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, soweit Umstände aus dem persönlichen Lebensbereich eines Prozessbeteiligten, eines Zeugen oder eines Opfers zur Sprache kommen, deren öffentliche Erörterung schutzwürdige Interessen verletzen würde. Das nationale Gesetz musste erst kürzlich aufgrund strengerer europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht angepasst werden.
Aussagen mutmaßlicher Missbrauchsopfer von Stefan B. fließen ins Gutachten mit ein
Geschützt werden im konkreten Fall zwei Mädchen – zur Tatzeit zwölf und 13 Jahre alt – , die der Angeklagte sexuell missbraucht haben soll sowie eine frühere Lebensgefährtin Stefan B.s. Alle Drei mussten bereits als Zeugen über intime Details sprechen, nachdem das Gericht den Zuschauerraum hatte räumen lassen.
Diese Details flossen nun in das Gutachten mit ein und werden auch Bestandteil der Plädoyers am morgigen Mittwoch sein sowie vermutlich der Urteilsbegründung am 11. Mai. Landgerichts-Vizepräsident Jochen Bösl erklärte, das Interesse der Minderjährigen sei deutlich höher zu bewerten als das öffentliche Interesse. Im Publikum gibt es Verständnis dafür, doch die öffentliche Aufarbeitung des Löwenanteils der Verhandlung – der bestialische Mord an der zwölfjährigen Franziska – steht nun hinter dem Schutz der minderjährigen Missbrauchsopfer Stefan B.s in untergeordneten Fällen zurück.
Früheres Gutachten bescheinigte Stefan B. gesunde Psyche
Es gehe dabei nicht darum, den Angeklagten zu schützen, sagte der Vorsitzende Richter. Über den 27-Jährigen gab es gestern im Zuge der Beweisaufnahme weitere Informationen. Neun Vorstrafen sind im Bundeszentralregister aufgelistet. Als 17-Jähriger hat Stefan B. im Jahr 2004 erstmals vor Gericht gestanden. Wie ein roter Faden zieht sich Fahren ohne Führerschein durch all die Jahre.
Darüber hinaus gibt es kriminelle Delikte wie Nötigung, Körperverletzung, Beleidigung und Besitz einer verbotenen Waffe. Bemerkenswert ist, dass sich Stefan B. 2008 und 2011 wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften verantworten musste. Einmal waren bei ihm 46 Bilder und 18 Videos gefunden worden, in denen Mädchen und Buben im Kleinkindalter sexuell missbraucht wurden. Beim zweiten Mal waren es 29 Fälle von Kinderpornos. Im Jahr 2008 hatte ein Diplom-Psychologe aufgrund der Kinderpornos ein Gutachten erstellt und bescheinigt, dass von Stefan B. keine Gefahr ausgehe.
Stefan B. ist Scheidungskind. Seine Eltern trennten sich 2001. Und obwohl Stefan B. in seinem Vater nie ein Vorbild gesehen hatte, machte ihm diese Trennung schwer zu schaffen. Sein Vater soll ihn häufig geschlagen haben. Während die acht Jahre ältere Schwester die Rolle der Prinzessin eingenommen habe, sei er stets der Sündenbock gewesen, so berichtete Richter Bösl von den persönlichen Verhältnissen.
Die Mutter habe ihren Sohn „massiv geliebt“ und alle Anstrengungen von ihm ferngehalten, was mit als Grund für seine Lebensuntüchtigkeit gewertet wird. Nach der Hauptschule hat Stefan B. zwei Anläufe zu einer Bäckerlehre gemacht und beide Male abgebrochen. Ein Berufsvorbereitendes Jahr hatte er ebenso wenig durchgehalten wie weitere Jobs.