Im Prozess um den Sexualmord an der kleinen Franziska soll an diesem Mittwoch die Beweisaufnahme beginnen. Am ersten Verhandlungstag vor zwei Wochen war vor dem Schwurgericht Ingolstadt lediglich die Anklageschrift verlesen worden. Mit Spannung wird nun erwartet, ob der Angeklagte sein Schweigen bricht. Der Verteidiger des 27-Jährigen hatte zu Prozessbeginn klargestellt, dass sein Mandant entgegen Äußerungen des Gerichtssprechers bei der Polizei bisher kein Geständnis abgelegt habe.
Anklage: Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und schwerer Missbrauch
Der Mordfall Franziska
Der Fall Franziska begann im Februar 2014: Am Nachmittag des 16. Februar entdeckten Angler die Leiche eines Mädchens in einem Weiher bei Neuburg-Zell.
Bei dem Mädchen handelte es sich um die zwölfjährige Franziska aus Möckenlohe. Ihre Eltern hatten sie bereits am Tag zuvor vermisst gemeldet, weil sie von einem Ausflug mit Freundinnen nicht zurückgekehrt war.
Der mutmaßliche Täter war schnell ermittelt: Noch in der Nacht desselben Tages fasste die Neuburger Polizei den verdächtigen Stefan B. nach einer wilden Verfolgungsjagd.
Der damals 26 Jahre alte Stefan B. soll Franziska auf dem Nachhauseweg von Nassenfels auf dem Radweg abgefangen, sexuell missbraucht und mit einem Holzscheit erschlagen haben.
Bereits unmittelbar nach seiner Festnahme, als ihn die Polizei mit dem Tatvorwurf konfrontierte, hatte Stefan B. ein Teilgeständnis abgelegt. Darin hat er grundsätzlich zugegeben, Franziska umgebracht zu haben.
Wie er das getan hat, wie der Ablauf der Ereignisse am Tattag im Einzelnen war, was sein Motiv war und wo er letztlich das Mädchen getötet hat – darüber schwieg sich Stefan B. seither beharrlich aus.
Der Prozess gegen Stefan B. sollte eigentlich im Januar 2015 beginnen. Doch bei einer Attacke eines Mithäftlings wurde der bis dahin in der JVA Kaisheim untergebrachte mutmaßliche Täter schwer verletzt. Er musste mit 17 Stichverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden.
Ab Februar 2015 wurde dann verhandelt. Die Anklage lautet - neben einer Reihe weiterer Straftaten - Mord.
Stefan B. soll 2013 eine 21-jährige Bekannte vergewaltigt haben und über soziale Netzwerke im Internet sexuelle Kontakte zu mehreren Mädchen unter 14 Jahren gesucht und gepflegt haben. Außerdem soll er sich im Januar 2014 an einem weiteren 13-jährigen Mädchen vergangen haben.
Stefan B. räumte am zweiten Verhandlungstag die Tat ein.
Das Urteil im Prozess soll nach 20 Verhandlungstagen Ende Mai verkündet werden.
Der junge Mann soll der Zwölfjährigen am 15. Februar 2014 aufgelauert haben, als sie mit dem Rad auf dem Heimweg vom Spielen mit Freundinnen war. Laut Anklage zwang er sie, in sein Auto zu steigen und brachte sie an einen Weiher bei Neuburg an der Donau, wo er sie auf brutalste Weise vergewaltigte und schwer verletzte, bevor er sie strangulierte und mit einem Holzscheit erschlug.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord, Geiselnahme, Vergewaltigung und schweren Missbrauch von Kindern vor. Der Mann soll vor dem Mord an Franziska auch eine junge Frau vergewaltigt und sich an einem anderen Mädchen vergangen haben.
Verschärfte Sicherheitsbedingungen für Mordprozess
Fast ein Jahr nach dem Mord hatte der Prozess am 9. Februar unter noch einmal verschärften Sicherheitsvorkehrungen begonnen. Der Vorsitzende Richter begründete dies damit, dass es aus dem familiären Umfeld des Opfers Gewaltandrohungen gegen den Angeklagten gegeben habe. Allerdings distanzierte sich derjenige kurz vor Prozessbeginn in einem Gespräch mit der Polizei davon. Der Mann verfolgte den ersten Verhandlungstag auch im Gerichtssaal. Nach Informationen aus Justizkreisen handelt es sich bei ihm um Franziskas Halbbruder.
Der 27-jährige Angeklagte war in der Untersuchungshaft von einem Mithäftling niedergestochen worden. Daraufhin musste der Prozessauftakt um drei Wochen verschoben werden. Wegen der möglichen Gefährdung des mutmaßlichen Mörders hatte das Gericht schon vor Bekanntwerden der Drohung strenge Sicherheitsvorkehrungen für der Prozess erlassen. Nun müssen sich alle Zuschauer und sogar die Nebenkläger und die Zeugen vor Betreten des Sitzungssaales auf Waffen untersuchen lassen.
Im Prozess sollen mehr als 100 Zeugen und fast 20 Sachverständige vernommen werden. Die Urteilsverkündung ist nach 20 Verhandlungstagen für Ende Mai geplant. dpa/lby