Ziemlichen Ärger haben sich zwei Polizisten eingehandelt, die aus eigenem Antrieb mitsamt einem Streifenwagen in einem Musikvideo von Karl Gehring aufgetreten sind. Gehring ist Wirt der Kappeler Alpe bei Pfronten (Ostallgäu) – und weithin bekannt als schillernde Persönlichkeit ("El Carlos"), die auch Punkmusik macht.
In dem Video fährt ein Streifenwagen mit Blaulicht Gehring hinterher, der in dem Streifen musikalisch die Polizei verunglimpft. Gute Werbung für die Ordnungshüter sieht anders aus, dachten sich die Vorgesetzten der beiden Polizisten. Die Chefs verhängten eine Geldstrafe in dreistelliger Höhe, einen Beförderungsstopp und verdonnerten die Polizisten auf absehbare Zeit zum Innendienst.
Private Nutzung von Uniform und Dienstwagen ist grundsätzlich unzulässig
Polizisten vor Gericht
November 2012: Der suspendierte Rosenheimer Polizeichef wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Der Beamte hatte den Kopf eines gefesselten Schülers im Herbst 2011 auf der Wache gegen die Wand geschlagen, das Opfer getreten und geohrfeigt. Der 15-Jährige trug dabei eine stark blutende Platzwunde an der Lippe davon. Ein Schneidezahn brach, andere Zähne wurden geschädigt. Die Revision des 51-Jährigen wird vom Bundesgerichtshof verworfen, das Urteil ist rechtskräftig.
Mai 2012: Das Amtsgericht Rosenheim stellt das Verfahren gegen eine vierköpfige Familie wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte ein. Es sah nur eine geringe Schuld der Angeklagten. Hintergrund des Prozesses war ein Polizeieinsatz vom Herbst 2010 in Schechen. Nach Aussage der Beschuldigten, darunter ein pensionierter Polizist, und von Zeugen war es dabei zu einer regelrechten Gewaltorgie der Beamten gekommen. Die Ermittlungsverfahren gegen die Rosenheimer Polizisten waren aber eingestellt, die Familie hingegen angeklagt worden.
Januar 2011: In Regensburg wird der Kripochef des Polizeipräsidiums vom Dienst suspendiert. Mitarbeiter beschweren sich über den Mann, die Vorgesetzten untersuchen das Führungsgebaren des ranghohen Beamten. Das Strafverfahren gegen den Mann wird eingestellt, das Disziplinarverfahren nicht.
Oktober 2010: Das Oberlandesgericht Nürnberg lehnt eine Anklage gegen Regensburger Polizisten wegen der Tötung des Studenten Tennessee Eisenberg ab. Zuvor hatten die Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwalt das Verfahren eingestellt. Der vermutlich psychisch kranke Eisenberg hatte im April 2009 einen WG-Mitbewohner und mehrere Polizisten mit einem Messer bedroht. Zwei Beamte hatten 16 Mal auf den Musikstudenten geschossen und 12 Mal getroffen, der 24-Jährige starb in einer Klinik.
Oktober 2010: Ein Würzburger Polizist wird verurteilt, weil er beschuldigten Frauen einen Straferlass gegen Sex angeboten hatte. Der Beamte hatte in den Akten gezielt nach Frauen gesucht, gegen die Verfahren liefen. Bei zwei Beschuldigten meldet er sich und verspricht Straferlass oder -minderung, wenn die Frauen mit ihm ins Bett gehen. Eine von ihnen erstattet Anzeige. Der Mann wird per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 10 000 Euro verurteilt.
März 2008: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigt die Entlassung eines Erdinger Kriminaloberkommissars im Zusammenhang mit der sogenannten Knöllchen-Affäre von Franz Beckenbauer. Nachdem der Fußball-«Kaiser» in einem Auto des FC Bayern mit Tempo 75 statt erlaubter 30 Stundenkilometer geblitzt wurde, versuchte der Kommissar mit zwei anderen Beamten das Verfahren gegen Beckenbauer zu vertuschen. Gegen alle drei Beamten werden Verfahren eingeleitet.
Januar 2007: Der Leiter der Grenzpolizei im oberpfälzischen Waidhaus wird wegen Privatfahrten in Dienstwägen zu einer Geldstrafe von insgesamt 11 400 Euro wegen Untreue verurteilt. Laut Urteil war der Mann rund 8800 Kilometer mit Autos der Polizei privat unterwegs.
An einen vergleichbaren Fall kann sich Christian Owsinski, Sprecher des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West, nicht erinnern. Bereits in der Ausbildung lerne man als Polizist genau, was erlaubt ist und was nicht. So darf man mit einem Streifenwagen und in Uniform natürlich nicht in Musikvideos mitspielen. Überhaupt ist private Nutzung der Uniform oder des Dienstwagens grundsätzlich unzulässig. Die Ausnahme: Kurz anhalten, um sich eine Brotzeit zu holen. Allerdings nur im Zuständigkeitsbereich. Polizisten haben Vorbildfunktion: Ob man sich als Polizist nun in Uniform oder privat danebenbenimmt, ist schlussendlich egal. Beamte müssen sich „innerhalb und außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie den Erfordernissen und dem Ansehen ihres Berufes gerecht werden“, sagt Owsinski.
Das Musikvideo, das mit dem Punk-Alpwirt gedreht wurde, ist nun ein besonderer Fall. Gründe für Disziplinarverfahren sehen normalerweise unspektakulärer aus: In vergangener Zeit hatte etwa ein Beamter Ärger bekommen, weil er Dienstcomputer nutzte, um private Schriftstücke herzustellen.
Die beiden Beamten waren ohne Anlass als Streife unterwegs
Überhaupt möglich wurde der Exkurs der beiden Beamten, weil Polizisten ohne Anlass und damit eigenverantwortlich als Streife unterwegs sein können. Protokolliert werden dabei lediglich An- und Abfahrtszeiten sowie die Fahrzeugbesatzung. Dass sie dann mit dem Auto gleich in einem Video auftreten, war natürlich nicht vorgesehen. Für Beamte greife das Prinzip der „vollen Hingabe zum Beruf“. „Das Vertrauensverhältnis wurde deshalb massiv geschädigt“, sagt Sprecher Owsinski.