Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Experten-Tagung: Polizei und Unternehmen beschäftigen sich mit Drohnenabwehr

Experten-Tagung

Polizei und Unternehmen beschäftigen sich mit Drohnenabwehr

    • |
    In Deutschland sind nach Schätzungen von Experten mittlerweile etwa 400.000 Drohnen in der Luft.
    In Deutschland sind nach Schätzungen von Experten mittlerweile etwa 400.000 Drohnen in der Luft. Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

    Mehrere 100.000 Drohnen schwirren in Deutschland über den Köpfen der Bevölkerung. Doch nicht nur für Hobby-Piloten und Foto-Fans sind die Klein-Hubschrauber attraktiv, auch Kriminelle interessieren sich dafür. Experten suchen deswegen eine wirksame

    Nicht nur für die Luftfahrt sind die kleinen Flugobjekte ein Risiko, wenn sie sich Passagiermaschinen nähern. Piloten meldeten im Jahr 2016 mehr als 60 gefährliche Begegnungen im deutschen Luftraum. Doch auch in der Stadt können abstürzende Drohnen zur Gefahr werden. Im November schlug im Olympiapark in München eine Drohne neben einer Familie ein. Nach Schätzungen gibt es inzwischen etwa 400.000 Drohnen in Deutschland - Tendenz stark steigend.

    Terrorgefahr durch Drohnen?

    Zudem schließen die Behörden nicht aus, dass Drohnen künftig für Terroranschläge eingesetzt werden könnten. Ein Vertreter der bayerischen Polizei wird daher bei der Tagung über die konkrete Bedrohungslage referieren.

    Die Veranstaltung im Allgäu wird vom bayerischen Wirtschaftsministerium gemeinsam mit dem Generalkonsulat Israels in München organisiert. Israelische Unternehmen gelten bei der Entwicklung von militärischen und zivilen Drohnen weltweit als führend. Die Veranstaltung soll daher auch zur Vertiefung von Kontakten zwischen Unternehmen aus

    Mehrere Anbieter wollen ihre Drohnenabwehr in Kaufbeuren praktisch demonstrieren. Auch die Telekom will ihr Anti-Drohnen-Angebot für Geschäftspartner vorstellen. Seit Ende 2016 bieten die Drohnenschutzschild der Telekom) dpa

    Mehr zum Thema:

    Programm Drohnentagung

    Geplante Drohnenverordnung

    Fakten zu Drohnen

    GEWICHT: Bis zu einem Gewicht von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, darf man nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle steigen lassen.

    STEUERUNG und SICHT: Der Drohnenpilot muss während des Betriebs sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel sehen können - also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Bemannten Luftfahrzeugen muss ein Drohnenpilot stets ausweichen. Steuern unter Drogen- oder Alkoholeinfluss ist verboten. 

    HÖHE: Die maximale Flughöhe darf bei gewerblicher Nutzung 100 Meter nicht übersteigen. Für alle, die eine Drohne in ihrer Freizeit steigen lassen, gilt eine Grenze von 762 Metern -  solange keine andere Regel dagegenspricht. In Großstädten mit internationalem Flughafen sind vielerorts nur 30 Meter erlaubt.

    ÜBERFLUG: Über Menschen ist der Überflug verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometer zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht. dpa

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden