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Würzburg: Paar hat Sex auf dem Bahnhofsplatz - Frau wird nochmal erwischt

Würzburg

Paar hat Sex auf dem Bahnhofsplatz - Frau wird nochmal erwischt

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    Ein 40-Jähriger stand vor Gericht, weil er in Würzburg am Bahnhofsvorplatz Sex mit seiner halb so alten Verlobten hatte.
    Ein 40-Jähriger stand vor Gericht, weil er in Würzburg am Bahnhofsvorplatz Sex mit seiner halb so alten Verlobten hatte. Foto: Symbolbild: imago

    „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ nennt die Justiz das, was ein 40-Jähriger gemacht, oder, besser gesagt, an sich hat machen lassen. Nun wurde der Arbeitslose vom Amtsgericht Würzburg zu einer Geldstrafe verurteilt.

    Deutschland war Weltmeister, die Nation im Freudentaumel, auf dem Platz vor dem Würzburger Hauptbahnhof herrschte am Morgen des 14. Juli beste Stimmung. Vor allem bei einem 40-Jährigen und seiner halb so alten Verlobten: Während der Arbeitslose gegen 9.20 Uhr auf dem Boden lümmelte, tat die Frau etwas, was in der Anklageschrift „öffentliche Vornahme von sexuellen Handlungen“ heißt.

    Nun steht der Mann vor dem Amtsgericht. Zuerst sagt er nichts, weil Angeklagte nichts sagen müssen, wenn sie nicht wollen. Die 20-Jährige sagt im Zeugenstand was, obwohl sie als Verlobte auch nichts sagen müsste. Dass sie als Fast-Ehefrau nicht lügen darf, hat die Richterin ihr erklärt. Trotzdem behauptet die 20-Jährige „da war gar nix“ und sie habe gar nicht verstanden, warum „plötzlich die Polizei da war“.

    Geschäftsmann geschockt und empört

    Letzteres erklärt sich durch die Aussage einer Polizistin, die sich gut an den Vorfall erinnert, weil man „so was ja nicht oft hat“. Die Streife sei gerufen worden, weil Punks vor dem Bahnhof Passanten angeschnorrt hätten, erzählt sie in Zeugenstand. Nach einem Gespräch habe die Gruppe Einsicht gezeigt und der Einsatz hätte beendet gewesen sein können - wenn da nicht der Betreiber eines Standes am Bahnhof gekommen wäre.

    Der „geschockte und empörte“ Mann, so die Anklage, präsentierte den Polizisten Fotos, die er mit seinem Handy aufgenommen hatte. Sie zeigen, wie die junge Dame dem Angeklagten Liebesdienste erweist, die dieser offensichtlich goutierte. Zumindest erklärte der, von den Polizisten auf die Sache angesprochen: „Es hat Spaß gemacht“.

    Sex mit einem anderen auf der Bahnhofstoilette

    Weil die 20-Jährige nicht mehr am Tatort weilte, suchte die Polizistin sie. In der Bahnhofstoilette wurde sie fündig - und störte die Frau beim Sex mit einem Mann, mit dem sie nicht verlobt ist.

    Nach dieser Zeugenaussage und einer kurzen Beratung mit seinem Verteidiger entschließt sich der Angeklagte nun zu einem Geständnis. „Das war alles schon so“, bekennt er, „wir waren müde, ich hab mich hingesetzt“ und dann habe die Freundin Hand angelegt. „Nötig“, so der 40-Jährige, „wäre das nicht gewesen“. Und der Vorfall tue ihm „auch wirklich leid“.

    Langes Strafregister

    Dann erzählt er, dass er arbeitslos ist, weil er eine Operation am Fuß plane und dass er eine Tochter habe, für die „der Staat bezahlt“. Dass er seit 25 Jahren regelmäßig straffällig wird und zu längeren Haftstrafen verurteilt wurde und dass er unter Führungsaufsicht und Bewährung steht, offenbart die Verlesung seines Strafregisters.

    Die Staatsanwältin fordert sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Sein Anwalt erklärt, dass der 40-Jährige „aus Übermüdung oder was immer“ nicht „Nein“ zu den Dienstleistungen der 20-Jährigen gesagt habe und beantragt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu zehn Euro, insgesamt 300 Euro.

    Mit dem Hinweis, dass das Sexualleben von Menschen, „im Gegensatz zu dem von Tieren, im Privaten stattfindet“, verurteilt das Gericht den 40-Jährigen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro. Wenn er die 900 Euro nicht bezahlen kann, darf er sie auch abarbeiten.

    Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die 20-Jährige muss sich demnächst ebenfalls wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ vor Gericht verantworten – und wahrscheinlich auch wegen ihrer Falschaussage.

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