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München: Ottfried Fischers Sex-Video: Prozess geht in die nächste Runde

München

Ottfried Fischers Sex-Video: Prozess geht in die nächste Runde

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    Der Schauspieler Ottfried Fischer 2010 im Gerichtssaal des Amtsgericht München (Bayern) beim Prozessbeginn um seine Prostituierten-Affäre.
    Der Schauspieler Ottfried Fischer 2010 im Gerichtssaal des Amtsgericht München (Bayern) beim Prozessbeginn um seine Prostituierten-Affäre. Foto: Peter Kneffel, dpa/Archiv

    Auf Wunsch von Ottfried Fischer sei Revision eingelegt worden, bestätigte die Kanzlei seines Anwalts Christoph Knauer am Montag.Damit dürfte der Fall bereits zum zweiten Mal vor das Oberlandesgericht (OLG) gehen.

    Zuletzt hatte das Landgericht München den angeklagten Journalisten freigesprochen. Eine persönliche Schuld des Angeklagten sei nicht feststellbar gewesen, begründete das Gericht die Entscheidung im Januar. Eine gewisse "Nähe zu unkorrektem Verhalten" sei zwar gegeben, eine Nötigung sei aber nicht nachweisbar.

    "Bild"-Journalist zuletzt freigesprochen

    Der Journalist, der wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen vor Gericht stand, war in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14 400 Euro verurteilt, in zweiter Instanz vor dem Landgericht aber freigesprochen worden. Bereits damals legte Fischer Revision ein. Das Oberlandesgericht kassierte daraufhin den Freispruch und verwies den Fall an das Landgericht zurück - das im Januar aber erneut auf Freispruch entschied. Nun ist wieder das OLG am Zuge.

    Der angeklagte Journalist der "Bild"-Zeitung hat jede Erpressungsabsicht stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, den an Parkinson erkrankten Kabarettisten und Schauspieler ("Der Bulle von Tölz") im Jahr 2009 mit dem delikaten Video unter Druck gesetzt und zu einem Exklusiv-Interview genötigt zu haben.

    Ottfried Fischer: Persönlichkeitsrechte verletzt

    Fischer selbst sieht seine Persönlichkeitsrechte massiv verletzt. Er zeigte sich enttäuscht über das jüngste Urteil. Dagegen bezeichnete die Axel-Springer-AG die Entscheidung der Richter als "Sieg für die Recherchefreiheit der Presse". dpa/AZ

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