Der Fall Gustl Mollath spaltet im Landtag sogar die Opposition: Freie Wähler und Grüne scheiterten gestern im Rechtsausschuss mit dem Versuch, dem Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich wegen des Verdachts der Befangenheit die Zuständigkeit für den Fall zu entziehen, der in Kürze vor einem Regensburger Gericht neu aufgerollt werden soll. Der Vorsitzende des Ausschusses, Franz Schindler (SPD), hielt den Unterstützern des seit Jahren zwangsweise in der Psychiatrie untergebrachten Nürnbergers vor, einer „politischen Justiz“ das Wort zu reden. Die SPD stimmte mit CSU und FDP gegen den Antrag.
Dennoch konnten Freie Wähler und Grüne mit ihren Bemühungen um Aufklärung des schwierigen und menschlich tragischen Falles auch einen Erfolg verbuchen. Es ist ihnen gelungen, den Chef des Landesamtes für Steuern, Roland Jüptner, in einige Erklärungsnot zu bringen. Jüptner hatte dem Ausschuss vergangene Woche einen Aktenvermerk verschwiegen, der das Zusammenspiel von Justiz und Steuerfahndung in einem seltsamen Licht erscheinen lässt. Gestern entschuldigte sich Jüptner unter Verweis auf das Steuergeheimnis für seine Verschwiegenheit.
Mollath hat stets seine Unschuld beteuert
In dem Vermerk geht es um das Telefonat zwischen einem Richter und einem Steuerfahnder im Jahr 2004, das für Justizministerin Beate Merk (CSU) Ende vergangenen Jahres Anlass war, ein Wiederaufnahmeverfahren prüfen zu lassen. Dieses Verfahren kommt nun in Gang. Ein entsprechender Antrag der Staatsanwaltschaft werde in Kürze gestellt, kündigte Helmut Seitz, der Leiter der Strafrechtsabteilung im Justizministerium, im Ausschuss an.
Mollaths Unterstützer haben den Verdacht, dass dem Mann Unrecht getan wurde, als er nach einem mutmaßlichen tätlichen Angriff auf seine Frau per Gerichtsbeschluss in die Psychiatrie gesteckt wurde. Wichtigstes Indiz dafür sind seine Hinweise auf Steuerdelikte, die sich Jahre später als brauchbar für Ermittlungen erwiesen. Mollath hat stets seine Unschuld beteuert, verweigert sich aber einer Begutachtung seines Gesundheitszustands.