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NSU-Prozess: Nach Befangenheitsantrag: Zschäpes Anwalt benutzt selbst "NSU"

NSU-Prozess

Nach Befangenheitsantrag: Zschäpes Anwalt benutzt selbst "NSU"

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    Beate Zschäpe im Gerichtssaal zwischen ihren Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer.
    Beate Zschäpe im Gerichtssaal zwischen ihren Anwälten Anja Sturm und Wolfgang Heer. Foto: Marc Müller (dpa)

    Ein Anwalt der Nebenklage, Eberhard Reinecke, hat nach dem Befangenheitsantrag von Beate Zschäpe darauf hingewiesen, dass deren Verteidiger den Begriff "NSU" selbst benutzen. Zschäpes Anwalt Wolfgang Heer hatte letzte Woche einen Befangenheitsantrag gegen einen der Richter gestellt, weil der seinen Ordner mit "NSU" beschriftet hatte. Das würde zeigen, dass der Richter die Existenz der terroristischen Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" für erwiesen hält.

    Was nach dem NSU-Desaster geschah

    Nach dem Auffliegen der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) im November 2011 begann in Deutschland eine mühsame politische Aufarbeitung der Geschehnisse. Nach und nach kamen Detail s zu den Verbrechen ans Licht - und die haarsträubenden Pannen bei der Aufklärung.

    13. November 2011: Der Bundesgerichtshof erlässt Haftbefehl gegen die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe.

    16. Dezember 2011: Als Folge der Ermittlungspannen im Fall NSU wird das Gemeinsame Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus eröffnet. Dort sollen sich die Sicherheitsbehörden ständig über Gefahren aus der rechten Szene austauschen.

    27. Januar 2012: Im Bundestag nimmt ein Untersuchungsausschuss zum Fall NSU seine Arbeit auf.

    16. Februar 2012: Auch im Landtag von Erfurt startet ein Untersuchungsausschuss, weil das NSU-Trio aus Thüringen stammte.

    17. April 2012: Ein Untersuchungsausschuss im Dresdner Landtag macht sich an die Aufarbeitung - in Sachsen war das Trio jahrelang untergetaucht.

    2. Juli 2012: Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, bittet nach den Pannen bei der Aufklärung der NSU-Morde um seine Entlassung.

    3. Juli 2012: Auch Thüringens Verfassungsschutz-Präsident Thomas Sippel muss sein Amt aufgeben.

    5. Juli 2012: Ein weiterer Untersuchungsausschuss geht im Landtag in München an die Arbeit - in Bayern hatten die NSU-Terroristen die meisten Morde begangen.

    11. Juli 2012: Sachsens Verfassungsschutz-Präsident Reinhard Boos tritt zurück.

    13. September 2012: Die Pannen rund um die NSU-Morde zwingen auch Sachsen-Anhalts Verfassungsschutz-Chef Volker Limburg aus dem Amt.

    19. September 2012: Eine neue Neonazi-Datei geht in Betrieb. Die Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern sammeln darin Informationen über gewaltbereite Rechtsextremisten und deren Hintermänner.

    8. November 2012: Die Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen Zschäpe.

    14. November 2012: Berlins Verfassungsschutz-Chefin Claudia Schmid tritt von ihrem Posten zurück.

    7. Dezember 2012: Die Innenminister von Bund und Ländern einigen sich auf Reformen beim Verfassungsschutz: Dazu gehören eine zentrale Datei für Informanten des Inlands-Geheimdienstes und einheitliche Kriterien zur Führung dieser V-Leute. Der Informationsaustausch der Ämter in Bund und Ländern soll besser werden.

    14. Dezember 2012: Der Schock über die NSU-Verbrechen hat die Debatte über ein NPD-Verbot neu entfacht. Die Länder preschen vor und beschließen im Bundesrat, vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme Partei einzuleiten.

    20. März 2013: Das Bundeskabinett entscheidet sich dagegen, einen eigenen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen.

    März 2013: Das Oberlandesgericht München steht wenige Wochen vor Prozessbeginn in der Kritik: Das Gericht hatte die Presseplätze nach dem Windhund-Prinzip vergeben. Alle türkischen und griechischen Medien gingen leer aus.

    4. April 2013: Eklat um den NSU-Prozess: Die türkische Zeitung "Sabah" reicht eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein.

    13. April 2013: Die Verfassungsschützer ordnen an, mindestens drei weitere Plätze für ausländische Medien zu schaffen. Das OLG verschiebt den Prozess daraufhin auf den 6. Mai - die Plätze werden im Losverfahren neu vergeben.

    Die Entscheidung über den Befangenheitsantrag ist noch nicht gefallen und soll einer Gerichtssprecherin zufolge wahrscheinlich am Mittwoch bekannt gegeben werden. Womöglich spielt es eine Rolle, dass Heers Kollege Wolfgang Stahl den Begriff "NSU" auf seiner Website selbst verwendet. Reinecke schreibt in einer Stellungnahme, dass auf Stahls Homepage auf einen Beitrag zur "Pflichtverteidigung im NSU-Prozess" hingewiesen werde. Stahl hingegen wies die Angaben zurück und bezeichnete sie als neben der Sache liegend. "Begriffe wie 'NSU-Fall' verwende ich für meine Tätigkeit als Verteidiger von Frau Zschäpe nicht", so der Verteidiger. dpa/AZ

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