Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist weiter verhandlungsunfähig. Daher konnten auch gestern keine Zeugen angehört werden. Nach mehreren Unterbrechungen beendete der Vorsitzende Richter Manfred Götzl mittags die Verhandlung.
Zschäpe war zuvor etwa zwei Stunden lang im Beisein ihrer Verteidiger von einem Gerichtsarzt untersucht worden. Rechtsanwalt Wolfgang Heer hatte gleich nach der Eröffnung eine Unterbrechung verlangt, weil seine Mandantin unter „Übelkeit, Magenschmerzen und Kopfschmerzen leidet“.
Zschäpe wollte nicht zum Protess aufbrechen
Sie sei am Morgen gegen ihren Willen von der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zum Gerichtsgebäude gebracht worden. Polizeibeamte hätten ihr gesagt: „Sie haben vor Gericht zu erscheinen – komme, was da wolle.“ Eine ärztliche Untersuchung sei ihr vor der Abfahrt verweigert worden. Nachdem der Gerichtsarzt Zschäpe später in Augenschein genommen hatte, setzte der Senat den Termin am Mittag nur für wenige Sekunden fort. Zschäpe sehe „sich nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen“, erklärte der Vorsitzende Richter und vertagte den Prozess.
Zschäpe soll unter der langen Haft leiden
Aus Gerichtskreisen war zu hören, die lange Untersuchungshaft könnte der Angeklagten zu schaffen machen. Sie ist ohne Unterbrechung inhaftiert, seit sie sich am 8. November 2011 stellte. Im Gerichtssaal wirkte sie am Donnerstag ungewöhnlich blass. Bei der ärztlichen Untersuchung soll sie gesagt haben, sie sei am Morgen „fast umgekippt“ und habe sich darum Turnschuhe angezogen. Zu Beginn der Woche soll sie gesagt haben, sie sei „ausgebrannt“. Auch an den beiden vorangegangenen Verhandlungstagen am Dienstag und Mittwoch hatte die Verteidigung eine Erkrankung Zschäpes geltend gemacht. (dpa)