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München: NSU-Prozess: Zschäpe lehnt Vorsitzenden Richter ab

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NSU-Prozess: Zschäpe lehnt Vorsitzenden Richter ab

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    Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess  einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen lassen.
    Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl stellen lassen. Foto: Peter Kneffel (dpa)

    Beate Zschäpes Verteidiger Wolfgang Heer warf Götzl einen Verstoß gegen die Strafprozessordnung vor. Sein Vorwurf: Der Richter habe versucht, auf unzulässige Weise ein polizeiliches Vernehmungsprotokoll aus dem Jahr 1996 als Beweismittel einzubringen. Dies lasse darauf schließen, "dass das Ergebnis für den Vorsitzenden bereits feststeht". Dem Antrag schloss sich die Verteidigung des mitangeklagten Ralf Wohlleben an.

    NSU-Prozess: Anklage nimmt Richter in Schutz

    Hingegen nahmen die Anklage und Nebenklage den Richter in Schutz und warfen der Verteidigung vor, die "Verhandlungsführung an sich zu reißen". Das aber stehe nach dem Gesetz dem Vorsitzenden zu. Bundesanwalt Herber Diemer forderte, den Prozess bis zur Entscheidung über den Befangenheitsantrag fortzusetzen. Dies lehnte die Verteidigung aber ebenfalls ab.

    Die Angeklagten im NSU-Prozess

    Das sind die Beschuldigten im Münchner NSU-Prozess:

    Beate Zschäpe: Sie tauchte 1998 gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt unter, um einer drohenden Festnahme zu entgehen. Die drei Neonazis aus dem thüringischen Jena gründeten eine Terrorgruppe und nannten sich spätestens ab 2001 Nationalsozialistischer Untergrund (NSU).

    Ralf Wohlleben: Der ehemalige Thüringer NPD-Funktionär mit Kontakten zur militanten Kameradschaftsszene soll Waffen für das Trio organisiert haben. Der 40-Jährige wurde am 29. November 2011 verhaftet. Nach Ansicht der Ermittler wusste er von den Verbrechen - er ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Carsten S.: Der 35-Jährige hat gestanden, den Untergetauchten eine Pistole mit Schalldämpfer geliefert zu haben. Er ist wie Wohlleben wegen Beihilfe zum Mord angeklagt.

    Andre E.: Der gelernte Maurer (35) war seit dem Untertauchen 1998 einer der wichtigsten Vertrauten des Trios und soll die mutmaßlichen Rechtsterroristen zusammen mit seiner Frau regelmäßig besucht haben. E. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    Holger G.: Der 40-Jährige gehörte wie Wohlleben und die drei Untergetauchten zur Jenaer Kameradschaft. Er zog 1997 nach Niedersachsen um. G. spendete Geld, transportierte einmal eine Waffe nach Zwickau und traf sich mehrfach mit dem Trio. Auch G. ist als mutmaßlicher Unterstützer der Gruppe angeklagt.

    Der Konflikt hatte sich an der Zeugenaussage eines Polizisten entzündet, der über eine Vernehmung Zschäpes im Jahr 1996 berichten sollte. der Beamte konnte sich an Inhalte aber nicht mehr erinnern.

    NSU soll zehn Menschen ermordet haben

    Der "Nationalsozialistische Untergrund" soll zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt haben. dpa

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