Den Befangenheitsantrag von zwei Angeklagten im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München zurückgewiesen. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Dienstag. Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und der wegen Beihilfe angeklagte Ralf Wohlleben hatten vergangene Woche den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt. Ihre Anwälte begründeten das damit, dass der Richter die Befragung eines Zeugen missbraucht habe, um Informationen aus einem Polizeiprotokoll als Beweismittel einzubringen. Dies wies das Gericht zurück. Vielmehr habe der Richter dem Zeugen Passagen aus dem Protokoll vorgehalten, um dessen Erinnerung aufzufrischen.
NSU-Prozess: Schweizer Kriminalpolizisten befragt
Bei der Verhandlung am Dienstag sagte zunächst ein pensionierter Schweizer Kriminalpolizist aus Luzern als Zeuge aus. Er berichtete über die Praxis Schweizer Waffenhändler, die die Vorschriften nicht korrekt eingehalten hätten, was deutsche Kriminelle ausgenutzt hätten. Namentlich nannte er ein Berner Waffengeschäft, das die NSU-Mordwaffe vom Typ Ceska verkauft haben soll. Mit dieser Pistole sollen neun der zehn NSU-Mordopfer erschossen worden sein.
Er gehe davon aus, dass dieses Waffengeschäft im Graubereich agierte, sagte der pensionierte Beamte. Der Händler habe illegal beschaffte Waffenerwerbsscheine akzeptiert und verbotenerweise Schalldämpfer verkauft. Auch die "Ceska" war mit einem Schalldämpfer ausgerüstet. dpa