Das Oberlandesgericht München hat im Terrorprozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" am Dienstag erneut mehrere Beweisanträge von Nebenklägern abgelehnt. Sie betrafen den Mord an dem Betreiber eines Internetcafés in Kassel im April 2006. Während dieser Tat war zum Zeitpunkt des Mordes ein Beamter des hessischen Verfassungsschutzes am Tatort. Er hatte ausgesagt, er sei nur zufällig dort gewesen und habe mit der Tat nichts zu tun. Die Aussage des Beamten sei glaubwürdig, heißt es in einem Beschluss, den der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlas.
Der Beamte war nach der Tat vorübergehend unter Mordverdacht geraten, weil er sich nach einem öffentlichen Aufruf nicht als Zeuge gemeldet, jedoch von anderen Gästen des Cafés beschrieben worden war. Im NSU-Prozess sagte er als Zeuge, er habe sich zum Chatten auf einer Flirt-Webseite in das Lokal zurückgezogen.
Bundesanwaltschaft ist sicher: Mundlos und Bönhardt haben den Café-Betreiber erschossen
Als er bezahlen wollte, habe er den Besitzer gesucht, aber nicht gefunden - und dann eine Münze auf den Tresen gelegt. Dass der Ermordete hinter dem Tresen auf dem Boden lag, habe er nicht bemerkt. Diese Angaben seien mit den Aussagen der anderen Zeugen vereinbar, sagte Götzl.
Die Bundesanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt den Café-Betreiber erschossen haben. Tatwaffe war die "Ceska"-Pistole, die auch bei acht weiteren rassistisch motivierten Morden gegen türkisch- oder griechischstämmige Gewerbetreibende verwendet wurde. Beate Zschäpe lebte mit Mundlos und Böhnhardt bis zum Auffliegen des NSU im Untergrund. Sie ist als Mittäterin angeklagt. dpa/lby/AZ