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München: Mutmaßliche Syrien-Kämpfer wegen Terrorverdachts vor Gericht

München

Mutmaßliche Syrien-Kämpfer wegen Terrorverdachts vor Gericht

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    In München hat der Prozess gegen zwei mutmaßliche islamistische Kämpfer aus Syrien begonnen.
    In München hat der Prozess gegen zwei mutmaßliche islamistische Kämpfer aus Syrien begonnen. Foto: Peter Kneffel, dpa

    Zwei mutmaßliche islamistische Syrien-Kämpfer stehen seit Donnerstag in München vor Gericht. Die beiden Angeklagten sollen im Bürgerkrieg in ihrer Heimat für die islamistische terroristische Vereinigung Ahrar al-Scham gekämpft haben. Sie müssen sich nun wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht verantworten. Beide gaben im Vorfeld an, sich vor

    Der Generalbundesanwalt wirft dem 22 Jahre alten Azad R. und dem 24 Jahre alten Kamel T.H.J. vor, von August 2013 bis April 2014 im Gebiet um Aleppo gegen andere Rebellen sowie syrisches Militär gekämpft zu haben. Beide hätten dort Zugang zu Waffen wie Maschinengewehren und Panzerfäusten gehabt.

    Der 24-Jährige leistete laut Bundesanwaltschaft Wachdienste, begleitete Truppentransporte, half bei der Versorgung der Kämpfer und betreute Verwundete. Der 22-Jährige wurde im April 2014 bei einem Gefecht schwer verletzt. Der Schüler kam am Donnerstag im Rollstuhl in den Gerichtssaal, Rettungssanitäter waren vor Ort. 

    Zur medizinischen Versorgung reiste er begleitet von seinem Mitkämpfer in die Türkei und im Juni 2015 weiter nach Deutschland. Zumindest der Ältere der Beiden hielt den Anklägern zufolge Verbindung zu Ahrar al-Scham und wollte nach Syrien zurückkehren.

    Die beiden Männer hatten zuletzt in Bamberg gelebt. Sie wurden am 18. und 20. April 2016 festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft.

    Ahrar al-Scham zählt zu den radikal-islamischen Rebellengruppen in dem blutigen Konflikt. Sie betreibt den Sturz des Regimes von Baschar al-Assad und will einen islamischen Gottesstaat errichten. Teils soll sie bis zu 20 000 Kämpfer gehabt haben.

    Mitglieder und Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung können nach dem Strafgesetz-Paragrafen 129 b in Deutschland vor Gericht gestellt werden. Er war Teil des Sicherheitspakets I, das die Bundesregierung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 auflegte. Im bundesweit ersten Prozess nach diesem Paragrafen wurde 2006 in München ein irakischer Kurde verurteilt. dpa

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