Der inzwischen 91 Jahre alte John Demjanjuk soll als KZ-Wachmann im polnischen Vernichtungslager Sobibór Beihilfe zum Mord in mindestens 27.900 Fällen geleistet haben. Im Münchner Prozess haben heute Überlebende von Sobibór und Angehörige ermordeter Juden den Schuldspruch Demjanjuks gefordert.
John Demjanjuk wird Beihilfe zu tausendfachem Mord vorgeworfen
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord verlangt. Nicht alle der Betroffenen beharren auf eine Strafe für John Demjanjuk. "Aus Respekt vor meinen humanistischen Eltern ersuche ich das Gericht, gegen diesen uralten Mann, der schon neun Jahre im Gefängnis verbracht hat, seine Schuld festzustellen, ihn aber nicht zu bestrafen", sagte der 90 Jahre alte Niederländer Jules Schelvis vor dem Münchner Landgericht. Schelvis, der im Nazi-Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen seine junge Frau Rachel verlor, ist fast genauso alt wie der Angeklagte, der den Prozess reglos vom Krankenbett aus verfolgte.
Nebenkläger im Demjanjuk-Prozess
Mehr als ein Dutzend von insgesamt mehr als 30 Nebenklägern war am Mittwoch angereist, um selbst vor Gericht zu sprechen. Sie wurden von rund zwei Dutzend Angehörigen und Freunden begleitet. Manche der Nebenkläger haben als einzige ihrer Familie überlebt.
Angehörige fordern Höchststrafe für Demjanjuk
Einige Angehörige von ermordeten Juden verlangten hingegen die Höchststrafe für Demjanjuk. "Leider kann man sich keine Strafen ausdenken, die denjenigen, die solche Verbrechen begangen haben, gerecht werden", sagte indes der 85-jährige Robert Cohen. "Das Strafmaß, das ich vorschlagen möchte, kann nur eins sein, und zwar die Höchststrafe." Das wären 15 Jahre Haft. Auch mehrere andere Angehörige von Opfern verlangten eine Verurteilung Demjanjuks. Während die meisten das Strafmaß in das Ermessen des Gerichts stellten, verlangte Cohen die Höchststrafe.
Demjanjuk habe die Chance vertan, selbst zu sprechen - und damit auch, möglicherweise zu sagen, dass er nicht an den Massenmorden beteiligt war, sagte Marco de Groot. "Keiner der Anschuldigungen hat er widersprochen." Auch in den Niederlanden kenne man das Sprichwort: "Wer schweigt, scheint zuzustimmen."
Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch verlangte indes erneut die Aussetzung des Verfahrens. Es seien Unterlagen des FBI aus den 1980er Jahren aufgetaucht, die Zweifel an der Echtheit des Dienstausweises von Demjanjuk aufwerfen, sagte Busch. Der Dienstausweis ist eines der Hauptbeweismittel der Anklage. Der Haftbefehl gegen seinen Mandanten müsse ausgesetzt werden; das Gericht solle eine Reise in die USA zur Sichtung der Dokumente ermöglichen, verlangte Busch. Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz wies dies zurück. "Es handelt sich keineswegs um ein wesentliches entlastendes Beweismittel", sagte er.
Der Prozess zieht sich bereits seit 2009 hin. Ein Urteil könnte im Mai fallen. dpa/dapd