Eine herbe Niederlage erlitt ein Unterstützer des früheren Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath. Unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 Euro verbot ihm das Landgericht Nürnberg-Fürth, die Veröffentlichung weiterer falscher Behauptungen Mollaths über eine frühere HypoVereinsbank-Mitarbeiterin. "Es gibt kein Recht, unwahre Tatsachen zu verbreiten", sagte der Richter. Es war der erste Prozess gegen einen Unterstützer vom Mollath. Es könnten dennoch weitere folgen, da zahlreiche ähnliche Veröffentlichungen im Internet kursieren.
Im Internet kursieren weitere Behauptungen Mollaths
Der Betreiber eines Nürnberger Internetlexikons hat auf seiner Seite einen Brief von Mollath veröffentlicht, in dem dieser unter anderem den Namen der Vermögensverwalterin im Zusammenhang mit angeblichen Schwarzgeldgeschäften nannte. Aus diesem Grund habe die Bank der Frau gekündigt. Dies sei jedoch eine Lüge, betonte der Richter. Es habe vielmehr einen Aufhebungsvertrag zwischen dem Geldhaus und der Frau gegeben.
Auch aus dem Sonderrevisionsbericht der Bank, der einige Aussagen Mollaths über dubiose Geldgeschäfte bestätigte, ergebe sich nicht, dass seine Aussagen über diese Frau zutreffen. Daher müsse der Mann die falschen Behauptungen herausnehmen oder schwärzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Nürnberger Seitenbetreiber kann Berufung einlegen.
Gustl Mollath sich sich als Opfer der Justiz
Mollath wurde jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten. Im Sommer 2013 kam er frei. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er Schwarzgeldgeschäfte bei der HypoVereinsbank aufgedeckt habe. dpa/lby