Sie veranlasste bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, dass beim zuständigen Gericht ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gestellt wird. Ein Ministeriumssprecher bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht unserer Zeitung. Anlass für den Schritt sind neue Hinweise auf mögliche Ungereimtheiten in dem Fall.
Die "Nürnberger Nachrichten" berichteten am Freitag, dass die Anzeige Mollaths gegen seine Frau und weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank (HVB) 2004 auch bei den Nürnberger Finanzbehörden landete, dort aber relativ schnell als "erledigt" zu den Akten gelegt wurde. Grund dafür sei an Anruf aus der Justiz gewesen. Unter Berufung auf Behördenkreise schrieb das Blatt, der Richter, der damals im Fall Mollath urteilte, habe selbst bei den Finanzbehörden angerufen und darauf hingewiesen, dass Mollath nicht klar bei Verstand sei. Zu dem Zeitpunkt gab es allerdings das psychiatrische Gutachten noch gar nicht, das Mollath später unter anderem ein "paranoides Gedankensystem" und Gemeingefährlichkeit attestierte.
Mollath sitzt seit 2006 in einer psychiatrischen Klinik, weil er seine Frau misshandelt und Reifen zerstochen haben soll. Mehrere Gutachter haben ihm inzwischen Gefährlichkeit bescheinigt. Brisant ist der Fall, weil Mollath 2003 - nachdem er bereits angeklagt war - seine Frau, weitere HVB-Mitarbeiter und 24 Kunden beschuldigte, in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt zu sein. Doch während die Nürnberger Staatsanwaltschaft keine Ermittlungen einleitete, hat ein vor kurzem bekanntgewordenes HVB-Papier manche Vorwürfe Mollaths bestätigt. dpa/AZ