Er wollte eine Frau töten und dann den Leichnam essen - und suchte dafür im Internet nach Helfern. Das Landgericht Nürnberg hat ihn deswegen für zweieinhalb Jahre in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen. Das Gericht attestierte dem 42-Jährigen am Montag eine schwere Persönlichkeitsstörung und seelische Abartigkeit. Laut Urteil ist er aber nicht komplett unzurechnungsfähig, sondern vermindert schuldfähig.
Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte wegen zweier Fälle der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, wie ein Justizsprecher mitteilte. Zur Ausführung der Taten kam es nicht. Strafmildernd wirkte sich aus, dass sich der Angeklagte geständig, einsichtig und reuig gezeigt habe.
Das Urteil wurde hinter verschlossenen Türen verkündet; nach Verlesung der Anklage war die Öffentlichkeit von dem Verfahren ausgeschlossen worden. Der Richter begründete dies mit den intimen und persönlichen Details des Falls. dpa, lby