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München: Mann "verliert" 2010 Auto: Polizei findet es an Ort und Stelle

München

Mann "verliert" 2010 Auto: Polizei findet es an Ort und Stelle

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    Ein im Dezember 2010 verlorengegangenes Auto wurde jetzt wiedergefunden. An Ort und Stelle. Der Besitzer hatte sich um vier Kilometer verschätzt.
    Ein im Dezember 2010 verlorengegangenes Auto wurde jetzt wiedergefunden. An Ort und Stelle. Der Besitzer hatte sich um vier Kilometer verschätzt.

    Ein Fahrzeughalter hatte vor knapp zwei Jahren sein Auto in der Münchner Innenstadt geparkt und nach einer ausgiebigen Feier nicht mehr wiedergefunden. Der zwischenzeitlich abgelaufene TÜV und die dadurch ausgelöste Fahndungsüberprüfung durch das Bayerische Polizeiverwaltungsamt (PVA) brachten dem Mann nun sein Auto wieder zurück. Der Halter hatte sich bei den Angaben zum damaligen Abstellort um fast vier Kilometer "verschätzt", so das Bayerische Polizeiverwaltungsamt.

    Dezember 2010: Der Mann "verliert" sein Auto

    Rückblick: Ende Dezember 2010 parkte ein Handwerker sein Firmenfahrzeug in der Münchner Innenstadt. Nach einer feucht-fröhlichen Feier ließ er sich per Taxi ins südliche Oberbayern nach Hause fahren. Als er sein Auto etliche Tage später wieder in München abholen wollte, konnte er dieses trotz längerer Suche nicht mehr wiederfinden.

    Das PVA mit Sitz in Straubing konnte ihm jetzt durch etwas kuriose Umstände wieder zu seinem Auto verhelfen: Eine dortige Sondergruppe ist damit beschäftigt, die aus einem Abgleich zwischen Fahndungssystemen und Verkehrsordnungswidrigkeiten gefilterten Datensätze zu überprüfen. Eigentlich sollen dadurch Straftäter gefasst und gestohlene Sachen ihrem Eigentümer zurückgebracht werden. Dies gelang dem PVA im vergangenem Jahr in etwa 5.000 Fällen.

    Um vier Kilometer "verschätzt"

    Das ist die Polizei Bayern

    Mit etwa 29.800 Dienstkräften ist die Polizei Bayern die zweitgrößte Landespolizei in Deutschland.

    Sie teilen sich auf in 26.100 Beamte (sowohl Polizeivollzugs- als auch Verwaltungsbeamte) und ca. 3.700 Angestellte und Arbeiter.

    Im Jahr 1813 wurde die bayerische Gendarmerie gegründet. Diese war nach dem Vorbild Frankreichs dezentral über Bayern verteilt und militärisch organisiert.

    Erst 1919 erfolgte die Loslösung von Militär, zugleich wurden alle Polizeien dem Bayerischen Innenministerium unterstellt. Die Polizei stand nun unter ziviler Kontrolle durch das Land oder aber der Gemeinden.

    Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurden alle Polizeien in Deutschland zentralisiert.

    Im Jahr 1935 wurde die Bayerische Landespolizei aufgelöst und in die Wehrmacht eingegliedert. Ab dem Jahr 1939 sollten Polizeibataillone die besetzten Gebieten sichern.

    Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges löste die US-Militärregierung zunächst alle bisherigen deutschen Polizeieinrichtungen auf.

    Die US-Militärregierung beschloss am 29. Juni 1945, dass die bayerische Landespolizei neu errichtet werden müsse. Die neue Polizei sollte dezentral und unter demokratischen Gesichtspunkten aufgebaut werden.

    Erster Präsident der bayerischen Polizei wurde Michael Freiherr von Godin, der die beschlossene Polizeiorganisation nach einer Weisung vom 24. April 1946 wieder aufbaut. Es wurden zwei Arten von Polizeien eingerichtet: Die Landespolizei und die Gemeindepolizeien.

    Im Jahr 1951 stellte man fest, dass sich die Trennung der Landes- und Gemeindepolizei aufgrund von Problemen in der Zusammenarbeit nicht bewährte. So wurde den kreisangehörigen Gemeinden im Polizeiorganisationsgesetz von 1951 angeboten, auf Antrag die bestehenden Gemeindepolizeien in die Landespolizei einzugliedern.

    Am 1. Oktober 1975 erfolgte die endgültige Verstaatlichung der Bayerischen Polizei.

    Im Jahr 1990 wurden erstmals Frauen in den Polizeivollzugsdienst eingestellt. Diese begannen Anfang des Jahres die Ausbildung bei der Bereitschaftspolizei.

    Im Jahr 1998 wurde die Bayerische Grenzpolizei aufgelöst und in die Landespolizei eingegliedert.

    In diesem Fall staunten jedoch die Mitarbeiter über ihren "außergewöhnlichen" Treffer im Sachfahndungssystem: Ein wegen dem Übschreiten des Termins zur Hauptuntersuchung (TÜV) beanstandetes Fahrzeug wurde von seinem Halter bereits seit langem "vermisst".

    Das Auto befand sich aber nicht an dem vom Eigentümer vormals angegebenen Abstellort. Und dies, obwohl er sich darüber bei der Polizei "ziemlich sicher" war. Tatsächlich hatte er sich bei der damaligen Ortsangabe um knapp vier Kilometer "verschätzt".

    Werkzeug und Maschinen für 40.000 Euro an Bord

    Über den Fahndungstreffer informierte die Sondergruppe des PVA sofort die örtlich zuständige Polizeiinspektion. Das Handwerkerauto samt Werkzeugen und Maschinen im Wert von 35.000 bis 40.000 Euro konnte schließlich sichergestellt und dem "Verlierer" übergeben werden. stni

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