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Memmingen: Mann flippt aus: Erst zwei Streifen, ein Hundeführer & ein Passant stoppen ihn

Memmingen

Mann flippt aus: Erst zwei Streifen, ein Hundeführer & ein Passant stoppen ihn

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    Wegen einer Verwechslung legten Polizeibeamte in Augsburg dem Falschen Handschellen an.
    Wegen einer Verwechslung legten Polizeibeamte in Augsburg dem Falschen Handschellen an. Foto: Alexander Kaya

    Wie die Polizei berichtet, stand der 30 Jahre alte Mann am Samstagnachmittag vermutlich unter Alkohol- und Drogeneinfluss, als er mit einem Gegenstand auf geparkte Autos am Taxistand in Memmignen eingeschlagen haben soll.

    In Schlangenlinien stadtauswärts gefahren

    Festnahme, Verhaftung, Gewahrsam

    Zwischen Festnahme, Verhaftung und Gewahrsam gibt es große Unterschiede.

    Vorläufig festnehmen darf jeder, wenn er einen Täter auf frischer Tat ertappt, dieser auf der Flucht ist, und die Identität des Täters nicht anders festgestellt werden kann.

    Auch Polizisten und Staatsanwaltschaft dürfen vorläufig festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen und außerdem Gefahr im Verzug ist.

    Geregelt ist die vorläufige Festnahme in § 127 StPO, dem sogenannten "Jedermann-Paragraf".

    Eine Festnahme ist nur zeitlich begrenzt möglich. Ein Festgenommener muss "unverzüglich", spätestens bis zum Ablauf des folgenden Tages, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser entscheidet dann, ob Haftbefehl erlassen wird oder die Freilassung erfolgt.

    Nicht verwechseln darf man die Festnahme mit der Verhaftung.

    Von einer Verhaftung spricht man dann, wenn ein Richter Haftbefehl gegen den Betroffenen erlassen hat.

    Ein Haftgrund liegt vor bei Flucht, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, oder Wiederholungsgefahr.

    Verhaften dürfen in Deutschland nur Polizei- oder Justizbeamte, Gerichtsvollzieher und Rechtspfleger.

    Etwas ganz anderes als Festnahme oder Verhaftung ist die sogenannte Ingewahrsamnahme.

    Von einer Ingewahrsamnahme spricht man, wenn Polizisten eine Person in die Haftzelle bringen, festhalten oder einfach nur auffordern, einen bestimmten Ort nicht zu verlassen.

    In Gewahrsam nimmt man Menschen, um zum Beispiel die öffentliche Sicherheit und Ordnung herzustellen. Beispiel: Ein Betrunkener randaliert.

    Danach soll er mit seinem Fahrrad in Schlangenlinien stadtauswärts gefahren sein. Wie die Polizei schreibt, habe er dann eine Pkw-Lenkerin angehalten, an ihrem Lenkrad gerüttelt und sie mit einer Weinflasche bedroht. Danach konnte er von einer eintreffenden Streife zunächst überwältigt werden. Er leistete dabei aber laut Polizei so massiven Widerstand, dass er erst durch eine weitere Streifenbesatzung, einen Hundeführer und einen Passanten unter Kontrolle gebracht werden konnte.

    Polizei bittet um Hinweise

    Am Ende gab es einen verletzten Polizeibeamten und einen Passanten zu beklagen. In diesem Zusammenhang bittet die Polizei Memmingen um sachdienliche Hinweise, eventuell Geschädigte von den oben genannten Autos sollen sich unter der Telefonnummer 08331-1000 melden. stni

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