Die schwäbische Stadt Leipheim muss sich offenkundig keine Sorgen machen, im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Millionenbetrug zur Kasse gebeten zu werden. Das ergibt sich aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage unserer Zeitung.
Der spektakuläre Kriminalfall um einen Münchner Patentanwalt, der in Verdacht steht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei der Verwertung von Patenten um bis zu 200 Millionen Euro betrogen zu haben, hatte Leipheims Bürgermeister Christian Konrad (CSU) einen gehörigen Schreck eingejagt. Der Grund: Die Erlöse aus den mutmaßlichen Betrügereien gingen direkt an eine Vermarktungsgesellschaft der Familie des Patentanwalts mit Sitz in Leipheim – und hier wurde auch die Gewerbesteuer fällig. Angeblich zahlte die Vermarktungsgesellschaft über die Jahre hinweg einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag an die Stadt. Damit stellte sich sofort die bange Frage: Muss die Stadt Leipheim möglicherweise mit Rückforderungen in Millionenhöhe rechnen?
Das Innenministerium wollte zu dem konkreten Fall aufgrund des Steuergeheimnisses zwar nicht Stellung nehmen, wies aber auf einen allgemeinen Grundsatz des Steuerrechts hin. Danach müssen Gewinne auch dann ganz normal versteuert werden, wenn sie durch strafbare Handlungen erwirtschaftet worden sind. „Bei der Gewerbesteuer“, so heißt es in der Antwort des Ministeriums, „besteht ein Steuerschuldverhältnis zwischen dem Steuerschuldner und der hebesatzberechtigten Gemeinde als Steuergläubigerin. Ein Durchgriff eines Vertragspartners des Steuerschuldners auf eine Gemeinde kommt daher nicht in Betracht.“ Diese Antwort lässt den Schluss zu, dass der von Bürgermeister Konrad befürchtete „Worst Case“ gar nicht eintreten kann.