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Zoff in Neuburg: Landrat droht, altes Kasernengebäude zu beschlagnahmen

Zoff in Neuburg

Landrat droht, altes Kasernengebäude zu beschlagnahmen

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    Vor dem Bau 5 der ehemaligen Neuburger Lassigny-Kaserne hat der Landkreis Toiletten für die 140 Flüchtlinge aufgestellt, die Mitte September das Nebengebäude beziehen. Doch dann fehlen weitere 160 Plätze. Weil die Zeit drängt, droht Landrat Roland Weigert mit der Beschlagnahmung des Backsteingebäudes.
    Vor dem Bau 5 der ehemaligen Neuburger Lassigny-Kaserne hat der Landkreis Toiletten für die 140 Flüchtlinge aufgestellt, die Mitte September das Nebengebäude beziehen. Doch dann fehlen weitere 160 Plätze. Weil die Zeit drängt, droht Landrat Roland Weigert mit der Beschlagnahmung des Backsteingebäudes. Foto: Bastian Sünkel

    In Neuburg an der Donau droht der Streit um die Unterbringung von Flüchtlingen zu eskalieren. Am Donnerstag hat Landrat Roland Weigert einen Brandbrief an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) verschickt. Darin fordert er die Bundesbehörde als Eigentümerin auf, umgehend ein altes Kasernengebäude an den Landkreis zu vermieten, um darin 160 Plätze für ein Erstaufnahmelager zu schaffen. Sollte die Bundesanstalt nicht bis diesen Montag einlenken, droht der Landrat mit der Beschlagnahmung des Backsteinbaus.

    In dem Schreiben, das der Redaktion vorliegt, wirft Landrat Weigert der Bima vor, den Abschluss des Mietvertrags „zu behindern“. Um seinen Willen zu unterstreichen, hat er den Brief dem Stimmkreis-Abgeordneten zukommen lassen: Ministerpräsident Horst Seehofer.

    Landrat: Situation dramatisch

    Die derzeitige Situation sei dramatisch, schreibt der Landrat unmissverständlich. Seit die Regierung von Oberbayern im Juni den Notfallplan aktiviert hat, muss der Kreis Neuburg-Schrobenhausen Plätze für 150 Flüchtlinge bereitstellen, um damit die Bayern-Kaserne als größtes Erstaufnahmelager im Freistaat zu entlasten. Doch die Zahl der in München eintreffenden Flüchtlinge wächst stetig. Deshalb hat der Landkreis bereits Ende Juli den Auftrag erhalten, die Kapazitäten zu erhöhen. 300 Plätze fordert die Regierung von Weigert ein. Kapazitäten, die er nach eigener Aussage nicht aufbringen kann, ohne weitere Schulturnhallen zu belegen. Der Backsteinbau auf dem Gelände der Neuburger Lassigny-Kaserne könnte Abhilfe schaffen. Doch um die ehemalige Kasernenanlage entfacht sich nun ein erbitterter Streit.

    Drei Hauptakteure mischen in der Debatte mit: Landrat Weigert, die Stadt Neuburg und die Immobilienagentur des Bundes. Während der Landrat auf das Erstaufnahmelager dringt, sieht die Stadt ihre Pläne gefährdet, das Kasernengelände später in einen Außencampus der Technischen Hochschule Ingolstadt umzufunktionieren. Landrat Weigert hält dagegen: Dass auf lange Sicht ein Campus entstehen soll, stehe außer Frage. Doch die brisante Asylsituation habe Priorität.

    An dieser Stelle kommt die Bundesanstalt ins Spiel: Sie beharrt auf einer gemeinsamen Linie von Stadt und Landkreis. Ohne Einigung kein Vertrag, lautet die unmissverständliche Botschaft. Zudem hat die Bima Teile des Gebäudes bereits vermietet. Im Erdgeschoss hat sich der Türkisch-Islamische Kulturverein eine Moschee eingerichtet. In den beiden darüber liegenden Stockwerken nutzen Musikgruppen Teile des Baus als Proberäume. Nur der dritte Stock ist unbewohnt. Doch der ließe sich aus technischen Gründen nicht vermieten, schreibt die Bima.

    Sollte Weigert in wenigen Tagen den finalen Schritt gehen und das Gebäude beschlagnahmen, will er die Mieter vorübergehend nicht zum Auszug zwingen. Das Erdgeschoss und damit die Moschee bleibe unangetastet, sagt der Landrat. Für die oberen Etagen werde er sich nach Alternativen umsehen.

    Stadt: Weigert begeht Rechtsbruch

    Das Fazit der Stadt fällt eindeutig aus: Weigert begehe einen „Rechtsbruch“, schimpft der Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Rüdiger Vogt. Der Neuburger Rechtsanwalt Walter Irber sieht ihn hingegen auf rechtlich sicherem Terrain, weil sich der Landrat auf Artikel 7 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes beruft. „Wenn er die Moschee nicht anrührt, ist es ein eindeutiger Fall“, sagt Jurist Irber.

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