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Labor-Affäre: Laborarzt Schottdorf will mit Verfassungsbeschwerde Landtag stoppen

Labor-Affäre

Laborarzt Schottdorf will mit Verfassungsbeschwerde Landtag stoppen

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    Der Fall Schottdorf ist ein Justizkrimi mit Fortsetzung. Jetzt möchte der Laborarzt mit einer Verfassungsbeschwerde den Landtag ausbremsen.
    Der Fall Schottdorf ist ein Justizkrimi mit Fortsetzung. Jetzt möchte der Laborarzt mit einer Verfassungsbeschwerde den Landtag ausbremsen.

    Die sogenannte Labor-Affäre um den Augsburger Arzt und Unternehmer Bernd Schottdorf ist zu einem Politikum ersten Ranges geworden. Schottdorfs Versuch, einen Untersuchungsausschuss im Landtag mit einer Verfassungsbeschwerde zu stoppen, sehen insbesondere Abgeordnete der Opposition als Angriff auf die Kontrollrechte des Parlaments. Zwar betonten gestern Politiker aller Parteien, dass es das gute Recht

    Langjähriges Ermittlungsverfahren gegen Schottdorf

    Der Fall Schottdorf ist ein Justizkrimi mit Fortsetzung: Seit bald drei Jahrzehnten ermittelten Staatsanwälte in Augsburg und zeitweise auch in München gegen den wirtschaftlich erfolgreichen Arzt und Unternehmer. Mehrfach musste sich Schottdorf wegen Betrugsvorwürfen vor Gericht verantworten. Zwei Verfahren endeten mit Freispruch, eines wurde gegen Geldauflage eingestellt. Verurteilt wurde er nur ein einziges Mal – zu einer Geldstrafe wegen Vorteilsgewährung, weil er einem Wirtschaftsstaatsanwalt einen Privatkredit in Höhe von 160.000 Euro gegeben hatte.

    In dem aktuellen Streit geht es um ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen des Verdachts auf Betrug und Bestechlichkeit, das lange Zeit mit großem Aufwand betrieben, dann aber eingestellt wurde. Dabei ging es um ein umstrittenes Rabattsystem für Laboruntersuchungen. Die

    Labor-Affäre: Landtag setzt Untersuchungsausschuss ein

    Aufgeschreckt wurden Öffentlichkeit und Landtag auch noch durch das Schicksal zweier Beamter des Landeskriminalamts, die als Mitglieder der „Soko Labor“ Eingriffe in das Verfahren kritisiert hatten und deshalb – vermutlich auf Betreiben des Schottdorf-Anwalts und CSU-Politikers Peter Gauweiler – selbst ins Visier von Ermittlungen geraten waren.

    Vor diesem Hintergrund hat der Landtag einstimmig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschlossen. Dagegen setzt sich Schottdorf, der sich kommendes Jahr in einem anderen Betrugsverfahren vor Gericht verantworten muss, mit seinen Anwälten um Peter Gauweiler jetzt mit einer Verfassungsbeschwerde zur Wehr. Begründung: Der Ausschuss verstoße gegen das Gewaltenteilungsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip der Verfassung sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf ein faires gerichtliches Verfahren. Gleichzeitig beantragten die Schottdorf-Anwälte eine einstweilige Anordnung des Gerichts, dem Untersuchungsausschuss die Beschäftigung mit den Fragen zu untersagen, die Schottdorf betreffen.

    Verfassungsgerichtshof muss über Schottdorfs Beschwerde entscheiden

    Die Folge ist ein in Bayern bisher einmaliger Vorgang: Karl Huber, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, bat den Untersuchungsausschuss, auf die zentralen Fragen zum Vorgehen der Justiz gegen Schottdorf zu verzichten, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. Gestern verständigten sich CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne darauf, dieser Bitte zu entsprechen. „Damit“, so sagte CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer, „wird die Aufklärung nicht verhindert, sondern nur etwas verzögert.“

    In der Sache aber wiesen Sprecher aller Parteien den Inhalt der Verfassungsbeschwerde zurück. Sie beharren auf dem Kontrollrecht des Parlaments. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, Franz Schindler (SPD), sprach von einer „Argumentation aus dem letzten Jahrhundert“. Florian Streibl (Freie Wähler) kommentierte: „Das spornt uns eher an. Da müssen wir genauer hinschauen.“ Und Sepp Dürr (Grüne) sagte: „Der Herr Schottdorf tut, was er immer tut: Er versucht, Kritik verbieten zu lassen.“

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