Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

Kreis Dachau: Kloster Altomünster: Der Kampf der letzten Bewohnerin

Kreis Dachau

Kloster Altomünster: Der Kampf der letzten Bewohnerin

    • |
    „Postulantin“ Claudia Schwarz kämpft für ein Leben hinter Klostermauern.
    „Postulantin“ Claudia Schwarz kämpft für ein Leben hinter Klostermauern. Foto: Jakob Stadler

    Der Kampf um Kloster Altomünster im oberbayerischen Kreis Dachau hat bereits mehrfach bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Schwester Apollonia wollte das marode Gebäudeensemble nicht verlassen und wehrte sich stimmgewaltig, schließlich musste sie doch gehen – aufgrund einer Entscheidung des Vatikans. Sie zog Ende Februar aus. Wer nun dachte, damit würde sich die Situation beruhigen, hat sich geirrt. Seit Monaten geht der Kampf weiter – es ist ein juristisches Hin und Her, die Situation ist verfahren: Weil die letzte verbliebene Bewohnerin, Claudia Schwarz, das Kloster einfach nicht verlässt.

    Schwarz sagt, sie war – zumindest bis zur Auflösung des Klosters – Postulantin, also Ordensanwärterin. Sie ließ ihr altes Leben hinter sich, um Nonne zu werden. Und das will sie nach wie vor, und zwar in Kloster Altomünster. Warum? Das erklärt sie an einem Montagabend, an dem eine kleine Gruppe – dieses Mal sind sie zu fünft – bei Josefine und Jakob Neumaier zusammenkommt. Es ist kurz vor 19.30 Uhr. Einmal pro Woche findet am Küchentisch des Rentnerehepaars eine Versammlung statt. Unter dem Fenster, durch das das Kloster Altomünster zu sehen ist, der Mittelpunkt der Marktgemeinde. Seit 50 Jahren wohnen die Neumaiers gleich gegenüber. Sie haben Angst, das Kloster könne vollends verkommen oder gar abgerissen werden.

    Claudia Schwarz sitzt ebenfalls mit am Tisch. Die 39-Jährige hat Textblätter mitgebracht für eine Andacht zur Erhaltung des Klosters. Noch bis Februar fanden diese Abende in der Gästehauskapelle des Klosters statt. Dann habe das katholische Erzbistum München und Freising die Kapelle verriegelt, sagt Claudia Schwarz.

    Kloster Altomünster: Die letzte verbliebene Bewohnerin kämpft

    Das Erzbistum hatte das Kloster im Januar übernommen. Es war per Dekret aus dem Vatikan Ende 2015 aufgelöst worden. Das besiegelte auch das Ende der letzten deutschen Niederlassung des alten Zweigs des Birgittenordens. Apollonia, die frühere Priorin, und Schwarz wollen das nicht hinnehmen, sie halten die Auflösung für Unrecht. Apollonia musste am 27. Februar ausziehen, sie lebt jetzt in der Oberpfalz. Zurück blieb Schwarz. Dass sie Ordensanwärterin sei, erkannte das Erzbistum München und Freising nicht an. Denn schon damals habe keine Ordensgemeinschaft mehr bestanden – dafür seien mindestens drei Mitglieder nötig. Kein Orden, keine Anwartschaft.

    Schwarz bezeichnet sich inzwischen als „suspendiert“, ihr aktueller Status als Ordensanwärterin sei in der Schwebe. Dennoch kämpft sie unverdrossen für ein Leben in dem Kloster, das seit Oktober 2015 ihre Heimat ist. Zu jenem Zeitpunkt war die Ordensgemeinschaft klein, aber immerhin gab es noch mehrere Schwestern. Schwarz arbeitete als Anwältin in München. An Ostern 2014 beschloss sie dann, Nonne zu werden. Nach einem Treffen mit Apollonia war ihr klar: Es wird der Birgittenorden. Die Chefin ihrer Kanzlei sei aus allen Wolken gefallen, erzählt sie, und ihre Mutter aus der Kirche ausgetreten. Trotz der Klosterauflösung kommt für Schwarz nun kein anderer Orden in Frage. Sie sieht es als Auftrag, als Plan Gottes, dass sie Orden und Kloster rettet. Würde die Auflösung für nichtig erklärt, könnten Schwestern aus Mexiko zur Unterstützung kommen. Das Erzbistum will hingegen, dass sie das Kloster so bald wie möglich verlässt – auch aus Sicherheitsgründen: Das Kloster ist in katastrophalem Zustand. Die Positionen sind verhärtet. Ein Überblick:

    Claudia Schwarz: Gerichtshof in Rom muss Klage prüfen

    Claudia Schwarz sagt, sie und Apollonia hätten Klage eingereicht. Und zwar in Rom, beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur. Der soll prüfen, ob die Auflösung des Klosters rechtens war. Am 17. März sei ihr der Eingang eines entsprechenden Briefes bestätigt worden. Das Erzbistum hält es allerdings für fraglich, dass im Vatikan überhaupt ein Verfahren läuft. Deshalb wurde in einem Zivilprozess am 23. Mai ein Kompromiss geschlossen: Schwarz darf so lange im Kloster leben, bis der Vatikan – möglicherweise – entschieden hat.

    Voraussetzung: Schwarz kann dem Erzbistum binnen einer Frist nachweisen, dass ein Verfahren läuft. Stundenlang rangen die Parteien um die genaue Formulierung des Textes für den Vergleich. Trotzdem stellt sich die Situation im Moment wie folgt dar: Schwarz hat – aus ihrer Sicht – Dokumente eingereicht, die beweisen, dass ein Verfahren in Rom läuft. Das Erzbistum erkennt diese Dokumente nicht an. Und die vereinbarte Frist ist bereits abgelaufen.

    Nicht nur das Erzbistum will, dass Schwarz das Kloster verlässt. Auch das zuständige Landratsamt Dachau hat ihr wegen fehlenden Brandschutzes verboten, dort zu leben: Am 5. Mai mündlich, am 26. Mai kam dann ein schriftlicher Bescheid. Darin ist aber nur von „Zelle 7“ die Rede – in der Schwarz bis dahin wohnte. Sie ist der Meinung, dass sie durch ihren Umzug in eine andere Zelle, die näher am Ausgang liegt, die Anordnung erfüllt. Landratsamt und Erzbistum sehen das anders. Vonseiten des Landratsamtes heißt es, man habe lediglich so exakt wie möglich sein wollen. Schwarz jedenfalls klagte umgehend gegen den Bescheid. „So lange das Klageverfahren läuft, kann der Bescheid nicht vollstreckt werden“, erklärte das Landratsamt am Freitag.

    Kloster Altomünster: Letzte Bewohnerin klagt über Schikanen des Erzbistums

    Nicht nur juristisch geht es zur Sache: Schwarz berichtet von angeblichen Schikanen des Erzbistums gegen sie. Immer wieder würden Räume zugesperrt, etwa das Bügelzimmer. Internet- und Telefonkabel wurden gekappt. Im Mai hat ihr das Erzbistum verboten, den Rasen zu mähen – weil der Rasenmäher dem Kloster und damit dem Erzbistum gehört. Vonseiten des Erzbistums heißt es, man habe „externe Dienstleister beauftragt, beispielsweise den Rasen zu mähen oder die Technik zu überprüfen“.

    Kürzlich erreichte Schwarz einen Teilsieg: Das Dachauer Amtsgericht verfügte in einem Urteil vom 14. August, dass das Erzbistum die Telefonanlage wieder instand setzen muss – bis entschieden ist, wie es mit der Hausbesetzerin im Namen Gottes weitergeht.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden