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Fliegengitter-Prozess: Kein Schadenersatz für Bewertung: Das bedeutet das Urteil für Käufer

Fliegengitter-Prozess

Kein Schadenersatz für Bewertung: Das bedeutet das Urteil für Käufer

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    Im Fliegengitter-Prozess ist das Urteil gefallen: Ein Kunde muss wegen einer negativen Bewertung im Internet keinen Schadenersatz zahlen. Das Verfahren könnte aber weitergehen.
    Im Fliegengitter-Prozess ist das Urteil gefallen: Ein Kunde muss wegen einer negativen Bewertung im Internet keinen Schadenersatz zahlen. Das Verfahren könnte aber weitergehen. Foto: Kai Remmers, dpa (Symbolbild )

    In dem Streitfall geht es um ein ganz normales Fliegengitter. Thomas Allrutz aus Großaitingen im Kreis Augsburg hat es vor einem Jahr bei einem Internethändler für 22,51 Euro bestellt. Doch der Fall hat es in sich. Er könnte Signalwirkung für alle Kunden haben, die im Internet etwas kaufen und hinterher den Verkäufer bewerten. Denn im Fall des Fliegengitters ist der Händler mit Thomas Allrutz’ negativer Bewertung nicht einverstanden – und verklagte ihn auf knapp 40 000 Euro Schadenersatz.

    Gestern hat Thomas Allrutz vor dem Augsburger Landgericht einen Etappensieg errungen – mehr aber auch nicht. Die Zivilkammer hat die Schadenersatzklage des Fliegengitter-Händlers abgewiesen. Aber nur aus formalen Gründen. Richter Rudolf Weigell sagte, der Anwalt des Händlers habe einen Beweisantrag zu spät gestellt. Mit der Frage, ob die von Allrutz veröffentlichte kritische Bewertung korrekt war oder nicht, beschäftigte sich das Gericht deshalb erst gar nicht. Die Richter klärten so auch nicht, ob der Online-Händler einen Anspruch auf Schadenersatz hätte.

    Fliegengitter-Prozess geht wohl in die nächste Instanz

    Zu Ende ist der Rechtsstreit damit vermutlich noch nicht. Allrutz’ Rechtsanwalt Alexander Meyer erklärte nach der Urteilsverkündung zwar, sein Mandant sei jetzt sehr erleichtert. Die Klage sei für den Mann aus Großaitingen existenzbedrohend gewesen. Doch viel spricht dafür, dass der Fliegengitter-Verkäufer jetzt in die nächste Instanz gehen wird.

    Der Händler begründet die hohe Forderung von mehreren 10.000 Euro damit, dass ihm wegen der negativen Bewertung und einer Beschwerde das Verkäuferkonto von Amazon gesperrt wurde. Deshalb habe er keine Geschäfte mehr machen können. Sein Anwalt Jan Morgenstern sagte unserer Zeitung, man werde sich das Urteil genau anschauen und dann entscheiden, wie es weitergeht. Viel spreche aber für den Weg in die nächste Instanz. In diesem Fall müsste sich das Oberlandesgericht neu mit dem Fall befassen. Morgenstern hält die Entscheidung der Augsburger Richter, die Klage allein wegen eines Formfehlers abzuweisen, für falsch.

    Wie der Fliegengitter-Kauf bei Amazon ablief, ist umstritten

    Wie die Abwicklung der Internet-Bestellung genau ablief, ist zwischen den Beteiligten umstritten. Thomas Allrutz bekam das bestellte Fliegenschutzgitter per Post geliefert. Doch nach dem Zuschneiden war es zu klein. Allrutz sagt, er habe sich beim Verkäufer telefonisch beschwert, aber keine Hilfe bekommen. Die Anwälte des Händlers bestreiten das: Man habe versucht, die Probleme in Telefonaten und per Mail zu beheben. Doch Allrutz habe einfach nicht verstanden, wie das Schutzgitter aufzubauen sei.

    Am 3. Juli 2013 stellte Allrutz dann eine negative Bewertung bei Amazon ein und schrieb, die Anleitung sei falsch. Der Händler forderte Allrutz auf, den Kommentar zu löschen, sonst werde er Anzeige erstatten. Als Allrutz dies nicht tat, verklagte ihn der Geschäftsmann.

    Der Rechtsstreit sorgt bundesweit für Aufsehen, weil Kunden täglich tausende Bewertungen im Internet abgeben. Vom Augsburger Gericht erhofften sich viele einen Hinweis darauf, wie sie künftig bei Bewertungen vorgehen sollen. Darüber steht im Urteil nun nichts. Juristen raten aber, vorsichtig zu sein. Statt konkrete Tatsachenbehauptungen aufzustellen, solle man lieber subjektive Eindrücke schildern. Wo die Grenze liegt, ist aber oft nicht einfach zu beurteilen.

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