Bayern muss auch Bürgern aus Nicht-EU-Staaten das Landeserziehungsgeld zahlen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisherige Regelung, die Zahlung auf EU-Bürger zu beschränken, verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. „Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie ist nicht auf Deutsche beschränkt“ (Az.: 1 BvL 14/07). Die Bayerische Staatsregierung kündigte als Reaktion eine „zeitgemäße Neuregelung“ an.
Der Freistaat hatte 1989 das vom Einkommen abhängige Landeserziehungsgeld (monatlich maximal 150 Euro für das erste Kind, bis zu 200 Euro für das zweite und ab dem dritten Kind bis 300 Euro) eingeführt. Die Klägerin des Ausgangsverfahrens ist Polin und wohnt seit 1984 in Bayern. Ihr Kind wurde vor dem Beitritt Polens zur EU geboren. Deshalb wurde ihr kein Erziehungsgeld gewährt – zu Unrecht, wie die Richter jetzt entschieden.
Das bayerische Sozialministerium geht von jährlich rund 2000 zusätzlichen Fällen nach der Karlsruher Entscheidung aus. Mit Mehrkosten von bis zu vier Millionen Euro wird gerechnet. 2011 wurden 83 Millionen Euro Landeserziehungsgeld ausgezahlt. Etwa 40 Prozent nehmen es in Anspruch. Von den in einem Jahr in Bayern geborenen Kindern sind das nach Angaben des Ministeriums zirka 42000, deren Eltern Landeserziehungsgeld erhalten.
Neben EU-Bürgern waren wegen verschiedener Abkommen und Regelungen bislang auch schon Staatsangehörige der Türkei, Schweiz, von Algerien, Island, Liechtenstein, Marokko, Norwegen und Tunesien bezugsberechtigt. (ioa, dpa)