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Verordnung: Kabinett begrenzt Mieterhöhungen in München

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Kabinett begrenzt Mieterhöhungen in München

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    Die Mieten in München dürfen künftig innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen.
    Die Mieten in München dürfen künftig innerhalb von drei Jahren höchstens um 15 Prozent steigen. Foto: Wolfgang Kumm, dpa

    Bislang durften Eigentümer die Mieten innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent erhöhen. "In allen bayerischen Ballungsräumen sind die Mieten in den letzten Jahren immer weiter angestiegen. Gerade die Landeshauptstadt München ist in besonderer Weise betroffen. Deshalb war es wichtig, dass wir bezogen auf München unmittelbar handeln und die Kappungsgrenze hier so zügig wie möglich senken", sagte Justizministerin Beate Merk (CSU) nach der Sitzung.

    Durch das neue Mietrechtsänderungsgesetz, das zum 1. Mai 2013 in Kraft tritt, hatte der Freistaat die Möglichkeit bekommen, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen "in Gebieten mit einer angespannten Wohnungsmarktlage" von 20 Prozent auf 15 Prozent zu senken. Die Verordnung für München könne aber natürlich nur ein erster Schritt sein, betonte Merk. "Die gesenkte Kappungsgrenze soll künftig in allen bayerischen Gemeinden mit Wohnungsmangel gelten."  dpa/lby

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