Justizministerin Beate Merk hat persönliche Fehler im Fall Leutheusser will Psychiatrie-Einweisungen erschweren eingeräumt. Die Art und Weise ihrer Kommunikation sei fehlerhaft gewesen, sagte Merk dem Münchner Merkuram Freitag.
Merk: Inhaltlich alle Möglichkeiten ausgeschöpft
Inhaltlich, so Merk, habe sie aber alle Möglichkeiten als Ministerin ausgeschöpft: Sie habe einen neuen psychiatrischen Gutachter ins Spiel gebracht und die Staatsanwaltschaft im vergangenen November angewiesen, wegen Zweifeln am Urteil zur Einweisung Mollaths eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Das laufe noch. "Begnadigungen kommen erst danach in Frage", sagte Merk.
Der Respekt vor der Justiz gebiete es, das Ergebnis abzuwarten, aber "Wir erwägen alles."
Justizministerin Merk ist Betroffen über Anfeindungen
Betroffen äußerte sich die Ministerin über Anfeindungen von Mollath-Unterstützern. "Ja, es gab konkrete Drohungen. Es gibt auch Beleidigungen, die nicht in Worte fassen will", sagte sie. "So etwas in diesem Ausmaß erleben zu müssen, möchte ich niemandem wünschen."
Fall Mollath: Rechtspolitische Lehren ziehen
Aus dem Fall müssten rechtspolitische Lehren gezogen werden: Gerichtsentscheidungen zur Unterbringung in der Psychiatrie müssten schneller überprüft werden, nach einem halben Jahr müsse ein externer Gutachter beigezogen werden. Wenn der Patient nicht besonders gefährlich sei, müsse nach fünf Jahren Schluss sein, sagte Merk.
Mollath war 2006 wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung in die Psychiatrie eingewiesen worden. AZ, dpa