Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat das Karlsruher Urteil zur Sicherungsverwahrung kritisiert, da es Freiheitsrechte des Täters vor den Schutz der Bevölkerung stelle. "Ich bin enttäuscht", sagte die Politikerin der "Augsburger Allgemeinen" (Donnerstag). "Das ist schon eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung." Das Bundesverfassungsgericht habe bisher den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität gegeben, "jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters".
Merk forderte mit Blick auf die notwendige Gesetzesnovelle Mitspracherecht der Länder: "Die Neuregelung im Bundesgesetz sollte jedoch im Benehmen mit den Bundesländern erfolgen."
Für die 34 Fälle sicherungsverwahrter Straftäter im Freistaat Bayern hatte das Justizministerium bereits am Mittwoch eine sofortige Überprüfung angekündigt. "Wir müssen unverzüglich prüfen, ob bei diesen Straftätern eine psychische Störung vorliegt oder ob sie hochgefährlich sind", erklärte Merk. "Wenn diese Kriterien nicht erfüllt sind, müssen wir sie freilassen." (dpa)