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Augsburg: Justiz bremst Neonazi-Beobachter mit ihrem Blog "Störungsmelder"

Augsburg

Justiz bremst Neonazi-Beobachter mit ihrem Blog "Störungsmelder"

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    Ein Aufmarsch von Neonazis. Der Blog „Störungsmelder“, der auf der Internetseite der Wochenzeitung „Die Zeit“ steht, berichtet seit 2007 über Aktivitäten aus der rechten Szene.
    Ein Aufmarsch von Neonazis. Der Blog „Störungsmelder“, der auf der Internetseite der Wochenzeitung „Die Zeit“ steht, berichtet seit 2007 über Aktivitäten aus der rechten Szene. Foto: Sebastian Kahnert, dpa /Symbolbild

    Früher war alles anders. Bei Zeitungen gab es nur fest angestellte Redakteure. Wer Texte veröffentlicht hat, war Journalist. Doch mit dem Internet kamen die Blogs oder auch Weblogs. Der Begriff kreuzt die englischen Wörter „web“ und „log“ für Logbuch. Der Blog ist also ein öffentliches Tagebuch oder Journal, in dem jemand Berichte verfasst oder Gedanken niederschreibt. Je nachdem, wie professionell das gemacht ist, kann ein Blog in die Nähe einer Onlinezeitung gehen.

    Die renommierte Wochenzeitung Die Zeit hat vor neun Jahren im Internet den Blog „Störungsmelder“ gestartet. Seither wird dort über Aktivitäten von Neonazis berichtet. Kurz nach dem Start erhielt das Projekt den „Grimme OnlineAward“. In der Selbstdarstellung des „Störungsmelders“ heißt es: „Hier berichten und diskutieren Prominente, Fachleute und Schüler aus betroffenen Regionen über Rechtsextremismus.“

    Und so ist es auch. Über Verbindungen von Russlanddeutschen zur rechtsextremen Szene ist zu lesen. Und über ein Sommerfest der NPD im Landkreis Neu-Ulm. Die Frage ist: Handelt es sich dabei um Journalismus? Das Verwaltungsgericht Augsburg hat das in einer Eilentscheidung bestritten. Und das ruft nun heftigen Widerspruch hervor.

    Wie kam es dazu? Ein Autor des „Störungsmelders“ aus dem Allgäu hatte von der Staatsanwaltschaft Memmingen Informationen verlangt. Der Mann, der sich als „freier Journalist“ bezeichnet, wollte wissen, welche der an das Landeskriminalamt gemeldeten rechten Straftaten aufgeklärt und welche Ermittlungen eingestellt worden sind. Die Staatsanwaltschaft verweigerte ihm diese Auskünfte. Dagegen klagte der Aktivist am Verwaltungsgericht.

    Klage von Augsburger Richter abgewiesen

    Die Augsburger Richter haben die Klage abgewiesen und begründen das so: Der „Störungsmelder“ sei ein „öffentliches, für jeden zugängliches Diskussionsforum“, in dem „jedermann“ Beiträge veröffentlichen könne. Dem Blog fehle die Eigenschaft als „Organ der Presse“. Würden Internetdiskussionsforen wie Presseorgane behandelt, würde dies den presserechtlichen Auskunftsanspruch „in ein zu allgemeines Auskunftsrecht wandeln“. Insbesondere sei der Blog keine Zeitung oder Zeitschrift, bei den Autoren handle es sich demnach nicht um „Redakteure oder andere von ihnen genügend ausgewiesene Mitarbeiter“.

    Was meinen die Verwaltungsrichter? Pressevertreter haben einen gesetzlichen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Das ist in Artikel 4 des Bayerischen Pressegesetzes geregelt: „Die Presse hat gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunft. Sie kann es nur durch Redakteure oder andere von ihnen genügend ausgewiesene Mitarbeiter von Zeitungen oder Zeitschriften ausüben.“

    Die Richter haben in ihrer Eilentscheidung dem Autor dieses Recht auf Auskunft abgesprochen. Dem Vernehmen nach ist der Aktivist aus dem Allgäu bei mehreren Behörden sehr aktiv. Unter anderem verlangt er bei Kommunen auch immer wieder Auskünfte über Meldedaten einzelner Personen. Auch das dürfen nur ausgewiesene Journalisten.

    Richter haben sich mit Status von "Störungsmelder" beschäftigt

    Die Richter haben sich aber nicht nur mit der Rolle des Autors beschäftigt, sondern auch mit dem Status des Neonazi-Beobachtungs-Blogs. Und das stößt jetzt auf den Widerspruch der Zeit. Die Chefredaktion von Zeit online teilte auf Anfrage mit: „Der ,Störungsmelder‘ gehört zu Zeit online, für die Texte gelten die gleichen Kriterien wie für Texte anderer freier Autoren.“ Wie alle Blogger bei Zeit online agierten die Autoren autonom, würden aber von der Redaktion unterstützt. Zeit online sei bisher nicht in das Verfahren involviert gewesen, weil der Allgäuer als freier Autor geklagt habe. Das ändert sich aber. „Da der Beschluss nun überraschend auf die Rolle des ,Störungsmelders‘ abhebt, haben wir dem Autor juristischen Beistand für die Beschwerde angeboten, die er bereits eingelegt hat.“

    Tatsächlich liegt eine Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vor, über die noch nicht entschieden ist. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) ist von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts wenig begeistert. „Das Augsburger Gericht zeigt ein Verständnis von Medien und Journalismus, das aus dem vorigen Jahrhundert stammt. ,Störungsmelder‘ gehört zur Medienwelt genauso dazu wie Tageszeitungen und Zeitschriften“, so der DJV-Vorsitzende Frank Überall.

    Der Präsident des Augsburger Verwaltungsgerichts, Nikolaus Müller, sagt: „Die Medienlandschaft hat sich stark verändert. Die Abgrenzung, wo Journalismus beginnt, wird zunehmend schwieriger.“ In diesem Fall sei die Sache klar, weil es sich beim „Störungsmelder“ um ein Diskussionsforum handle, bei dem „jeder Texte einschicken kann“. Es gehe aber explizit nicht um die Frage der Qualität. „Wir wollen und dürfen nicht beurteilen, ob das guter oder schlechter Journalismus ist“, betont Müller.

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