Die Gegner des geplanten Islamzentrums in München haben eine weitere Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht München lehnte einen Antrag zum Stopp städtischer Aktivitäten ab. Die Stadt München kann damit weiter an den Planungen für das Zentrum mitwirken.
Die vom Verfassungsschutz beobachtete und als islamfeindlich eingestufte, rechtspopulistische Partei "Die Freiheit" will den Bau mit einem Bürgerbegehren unter dem Motto "Kein Europäisches Zentrum für den Islam in München (ZIE-M)" stoppen. Die Stadt erklärte im vergangenen Oktober das Bürgerbegehren für unzulässig, weil es unrichtige Behauptungen enthalte und so den Bürgerwillen verfälsche. Dagegen klagen die Islam-Gegner. Zugleich wollten sie mit einem Eilverfahren erreichen, dass die Stadt bis zu einer Entscheidung die Vorbereitungen für das Zentrum nicht vorantreiben darf.
Das lehnte das Verwaltungsgericht laut Mitteilung vom Mittwoch ab: Das Bürgerbegehren sei voraussichtlich unzulässig. Damit sei nicht zu erwarten, dass es zu einem Bürgerentscheid kommt, der den Bau stoppen könnte.
Islamzentrum in München soll 20 bis 30 Millionen kosten
Die Entscheidung des Gerichts über das Bürgerbegehren steht zwar noch aus. Das Gericht erläuterte aber, unzutreffende Behauptungen könnten beim unterzeichnenden Bürger einen falschen Eindruck erwecken. Etwa die Behauptung, die Islamische Gemeinde Penzberg, deren Leiter auch für das Islamzentrum verantwortlich seien, stehe laut Verfassungsschutz in Verbindung mit Fundamentalisten der Islamischen Gemeinde Milli Görüs. Ferner werde die falsche Vorstellung erzeugt, die Islamische Gemeinde Penzberg verfolge verfassungsfeindliche Bestrebungen.
Das etwa 20 bis 30 Millionen Euro teure "Zentrum für Islam in Europa - München" (ZIE-M) befindet sich seit Jahren in der Planung. Es soll mit Hilfe der Vereinigten Arabischen Emirate finanziert werden. (AZ/dpa/lby)