Eine besondere Strafe verhängte das Kaufbeurer Amtsgericht gegen einen 17-Jährigen, der nach dem Lagerleben des diesjährigen Kaufbeurer Tänzelfestes Nazi-Parolen gegrölt und den Hitlergruß gezeigt hatte. Er muss sich das Konzentrationslager in Dachau anschauen und über seinen Ausflug einen zweiseitigen Aufsatz verfassen. Zudem wurde er zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Sein Begleiter, ein bereits unter Bewährung stehender 18-Jähriger, erhielt eine Jugend-Bewährungsstrafe von einem Jahr.
Die beiden jungen Männer hatten zum Tatzeitpunkt ordentlich dem Alkohol zugesprochen und waren nach dem Lagerleben noch in der Innenstadt unterwegs. Als sie in die Nähe einer Polizeistreife kamen, begannen sie mit ihrer strafbaren Aktion. Das Duo wurde daraufhin von den Beamten gestellt und angezeigt.
Angeklagte: Keine rechte Gesinnung
Vor dem Jugendschöffengericht waren beide geständig und versicherten, dass sie keinerlei rechte Gesinnung hätten. Die Staatsanwältin und das Gericht nahmen ihnen dies zwar ab und gingen von übermäßigem Alkoholgenuss und Unreife als Auslöser aus. An einer Verurteilung führte aber kein Weg vorbei.
Der jüngere Angeklagte muss an drei Beratungsgesprächen im Jugendamt teilnehmen und mit einem Sozialarbeiter zur KZ-Gedenkstätte in Dachau fahren. Anschließend muss er den besagten Aufsatz verfassen. Der zweite Angeklagte erhielt mit seiner Jugend-Bewährungsstrafe von einem Jahr eine „allerletzte Chance“, wie die Staatsanwältin betonte.
Angeklagter trinkt seit seinem 14. Lebensjahr
Dass er mit Bewährung davon kam, lag daran, dass er sich mittlerweile in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung befindet. Dort soll vor allem auch sein erhebliches Alkoholproblem angegangen werden. Der Angeklagte trinkt nach eigenen Angaben seit seinem 14. Lebensjahr – und gehörte offenbar auch zu einer Clique, in der exzessiv dem Alkohol zugesprochen wurde. Dabei verübte er mehrere Straftaten.
Im Januar 2012 kam der junge Mann mit einer massiven Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Er hatte damals einen Blutalkoholwert von 3,75 Promille. Laut Urteil darf er nun für die Dauer der dreijährigen Bewährungszeit keinen Tropfen Alkohol trinken.