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Fall Mollath: Gustl Mollath bei Beckmann: Scharfe Kritik an Beate Merk

Fall Mollath

Gustl Mollath bei Beckmann: Scharfe Kritik an Beate Merk

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    Gustl Mollath war am gestrigen Donnerstag Gast der TV-Talkshow von Reinhold Beckmann. Beate Merk dürfte dabei keinen ruhigen Fernsehabend gehabt haben.
    Gustl Mollath war am gestrigen Donnerstag Gast der TV-Talkshow von Reinhold Beckmann. Beate Merk dürfte dabei keinen ruhigen Fernsehabend gehabt haben. Foto: Marcus Brandt (dpa)

    Nach seiner Freilassung aus der geschlossenen Psychiatrie hat Gustl Mollath die bayerische  Justizministerin Beate Merk (CSU) erneut scharf attackiert. "Ich  sage es, wie es ist, auch wenn das jetzt unverschämt klingt: Da ist  Hopfen und Malz verloren", sagte Mollath in der am Donnerstagabend  ausgestrahlten ARD-Talkshow "Beckmann". Zugleich schloss Mollath nicht aus, sich vor seinem Wiederaufnahmeverfahren psychiatrisch  untersuchen zu lassen.

    Fall Mollath: Früher hatte ihn Beate Merk als "gefährlich bezeichnet"

    Mollath sagte zum Verhalten von Merk: "Die Statements, die sie vor  über einem Jahr abgegeben hat über meine Person und meinen Fall,  sind über 180 Grad konträr zu dem, was sie heute zum Besten gibt."  Die CSU-Politikerin hatte Mollath früher als gefährlich bezeichnet,  sich zuletzt aber für dessen Freilassung ausgesprochen.

    Mollath will nun nach eigenen Worten ein Buch veröffentlichen, um  seine Erfahrungen zu verarbeiten und anderen Psychiatrie-Patienten  zu helfen.

    Gustl Mollath über Psychiatrie-Aufenthalt: "Willkür" soll öffentlich werden

    "Die vielen Schicksale von anderen, die immer noch in  solchen Anstalten sind, diese Unsäglichkeiten, die ich miterleben  musste, müssen für einen ordentlichen Menschen Verpflichtung sein,  einen Beitrag zu leisten, dass diese Willkür öffentlich wird."  Zunächst müsse er sich aber um eine Unterkunft und einen  Lebensunterhalt bemühen.

    Chronologie des Falls Mollath

    Ab 2006 saß der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie. Hier eine Chronologie des Falles:

    November 2002: Gustl Mollath wird von seiner Frau wegen Körperverletzung angezeigt. Er soll sie im August 2001 ohne Grund mindestens 20-mal mit den Fäusten geschlagen haben. Außerdem habe er sie gebissen, getreten und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

    Mai 2003: Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth erhebt Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

    September 2003: Die Hauptverhandlung beginnt vor dem Amtsgericht Nürnberg. Im April 2004 wird sie fortgesetzt. Ein Gutachter attestiert dabei Mollath erstmals gravierende psychische Störungen.

    Dezember 2003: Mollath erstattet Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen seine Frau, weitere Mitarbeiter der HypoVereinsbank und 24 Kunden wegen Steuerhinterziehung, Schwarzgeld- und Insidergeschäften.

    Februar 2004: Die Anzeige wird von der Staatsanwaltschaft abgelegt. Begründung: Es gebe nur einen pauschalen Verdacht. Die Angaben seien zu unkonkret, als dass sie ein Ermittlungsverfahrens rechtfertigen würden.

    Juni 2004: Mollath wird gegen seinen Willen zur Begutachtung ins Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht, kommt aber schon kurz darauf wieder frei. Im Februar 2005 wird er in das Bezirkskrankenhaus Bayreuth eingewiesen. Dort bringt er fünf Wochen zu.

    August 2006: Das Landgericht Nürnberg spricht Mollath von den Vorwürfen der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung frei. Aber die Strafkammer Mollaths ordnet Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, weil er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

    Februar 2007: Der Bundesgerichtshof verwirft die Revision als unbegründet.

    März 2012: Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) sagt im Rechtsausschuss des Landtags, Mollaths Strafanzeige wegen der Bankgeschäfte seiner Frau sei «weder Auslöser noch Hauptanlass noch überhaupt ein Grund für seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gewesen». Seine Vorwürfe gegen die Bank hätten keinen begründeten Anfangsverdacht für Ermittlungen ergeben.

    November 2012: Ein interner Revisionsbericht der HypoVereinsbank aus dem Jahr 2003, dessen Inhalt erst jetzt publik wird, bestätigt, dass ein Teil von Mollath Vorwürfe zutreffend war. Die Freien Wähler fordern Merks Rücktritt und einen Untersuchungsausschuss im Landtag.

    30. November 2012: Merk will den Fall Mollath komplett neu aufrollen lassen. Grund war die mögliche Befangenheit eines Richters.

    18. März 2013: Die Staatsanwaltschaft Regensburg beantragt die Wiederaufnahme des Verfahrens. Sie stützt sich dabei auf «neue Tatsachen», die dem Gericht bei der Verurteilung im Jahr 2006 noch nicht bekanntgewesen seien. Entscheiden muss das Landgericht Regensburg.

    26. April 2013: Der Mollath-Untersuchungsausschuss tritt erstmals zusammen.

    28. Mai 2013: Das Landgericht Regensburg lehnt eine Entscheidung über Mollaths Psychiatrie-Unterbringung vor der Prüfung des Wiederaufnahmeantrags ab.

    12. Juni 2013: Das Landgericht Bayreuth ordnet an, dass Mollath mindestens noch ein weiteres Jahr und damit bis 2014 in der Psychiatrie bleiben muss.

    06. August 2013: Mollath kommt frei. Das OLG Nürnberg ordnet die Wiederaufnahme des Falls an und verfügt, dass diese an einer anderen Kammer des Landgerichts Regensburg stattfinden muss.

    05. September 2013: Die Verfassungsbeschwerde Mollaths ist erfolgreich. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab seiner Beschwerde gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg statt. Die Beschwerde sei offensichtlich begründet, hieß es.

    19. Dezember 2013: Das Landgericht Regensburg teilt mit, dass das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath am 7. Juli 2014 beginnt.

    13. Januar 2014: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Ex-Frau von Gustl Mollath eingestellt. Mollath hatte seine frühere Ehefrau im August 2013 angezeigt, weil sie in einem Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe 2008 nicht die Wahrheit gesagt habe. Dafür ergaben sich laut Staatsanwaltschaft aber keine Anhaltspunkte.

    28. April 2014: Gustl Mollath will das Oberlandesgericht Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.

    07. Juli 2014: Vor dem Landgericht Regensburg beginnt das Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath.

    08. August 2014: Die Staatsanwaltschaft fordert in ihrem Plädoyer einen Freispruch für Gustl Mollath. Dabei ist der Anklagevertreter jedoch von der Schuld des 57-Jährigen überzeugt. Die Verteidigung verlangt einen Freispruch "ohne Wenn und Aber". Mollath selbst weist die Vorwürfe zurück.

    14. August. 2014: Das Landgericht Regensburg spricht Gustl Mollath frei. dpa

    Mollath war siebeneinhalb Jahre gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg wurde er vergangene Woche überraschend  auf freien Fuß gesetzt. Anlass war, dass nach der Entscheidung des  Gerichts der Prozess neu aufgerollt werden muss, der zu Mollaths  Einweisung geführt hatte. Mollath soll seine inzwischen von ihm  geschiedene Frau gewürgt und angegriffen haben, er bestreitet dies.

    Mollath bei Beckmann: Nürnberger fordert objektive Untersuchung

    Mollath knüpfte in der ARD-Talkshow eine mögliche psychiatrische  Untersuchung vor seinem Verfahren an Bedingungen. "Wenn überhaupt,  dann muss ich mir sicher sein können, dass jemand auf  wissenschaftlicher Basis objektiv und wahrheitsgemäß tätig sein  kann. Dass er sich keinen Beeinflussungen beugt und die Wahrheit  feststellt." (AZ/afp)

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