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Vorteilsnahme im Amt: Geschenke für Beamte: Wo beginnt Korruption?

Vorteilsnahme im Amt

Geschenke für Beamte: Wo beginnt Korruption?

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    Für Beamte und Mitarbeiter in Ämtern und Behörden des Freistaats Bayern gelten strenge Richtlinien in Bezug auf die Annahme von Geschenken.
    Für Beamte und Mitarbeiter in Ämtern und Behörden des Freistaats Bayern gelten strenge Richtlinien in Bezug auf die Annahme von Geschenken. Foto: dpa

    Seit den jüngsten Enthüllungen über Bundespräsident Christian Wulff wird auch über Vorteilsnahme im Amt diskutiert. Für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst herrschen strenge Regeln in Bezug auf die Annahme von Geschenken. Wer mehr als zehn Euro in Bar oder Sachgeschenke über einem Wert von 20 Euro annimmt, macht sich im Prinzip schon strafbar. Mancherorts herrschen sogar noch strengere Regeln.

    Sachgeschenke zwischen 15 und 20 Euro sind nicht strafbar

    Korruption untergräbt die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Verwaltung. Um Korruption zu verhindern, versucht die Bayerische Staatsregierung ihre Beamten in erster Linie zu sensibilisieren. Andererseits gibt es ganz deutliche Grenzen, ab wann ein Geschenk als nette Aufmerksamkeit gilt und ab wann diese Grenze überschritten wird.

    Die Stadt München etwa hat für ihre Bediensteten klare Richtlinien erlassen. Laut Pressesprecherin Isolde Schwarz-Krieger dürfen die Angestellten der Stadt München überhaupt kein Bargeld annehmen, insofern es sich nicht um Kleinstbeträge in Form eines wohlmeinenden Trinkgeldes handelt. Sie dürfen von ein und der selben Person jährlich nur Sachgeschenke von maximal 15 Euro entgegen nehmen.

    Bei der Stadt Augsburg wird das Thema etwas großzügiger gehandhabt. Mitarbeiter der Stadt Augsburg dürfen Sachgeschenke bis zu einem Wert von 20 Euro und Trinkgeld in Höhe von zehn Euro pro Jahr und Zuwender entgegennehmen, so Joachim Pfeilsticker von der Stadt Augsburg. Ihm seien bisher aber keine Fälle von Bestechungsversuchen in der Augsburger Stadtverwaltung bekannt.

    Pikant: Zuwendungen im Zusammenhang mit Genehmigungen

    Pikant wird es, wenn die Zuwendungen im Zusammenhang mit einer Genehmigung erfolgen, oder bestimmte Vorteile dadurch ableitbar wären. Das ist laut Pfeilsticker nicht erlaubt. Solange die Zuwendungen "sozialadäquat", sprich etwa zu Weihnachten und aus reiner Menschenfreundlichkeit, getätigt würden, gerate der Beamte nicht in den Ruch der Bestechlichkeit. Vorbeugend fänden regelmäßige Fortbildungen zum Thema Korruption statt, sagt Pfeilsticker. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen erfolgt in Augsburg nach dem "Mehr-als-vier-Augen-Prinzip", ist auf der Homepage der Stadt Augsburg zu lesen.

    In München werden Mitarbeiter sogar angehalten, jede Zuwendung auf einer Liste zu vermerken und dem Anti-Korruptionsbeauftragten vorzulegen, sagt Münchens Pressesprecherin Isolde Schwarz-Krieger. Die Behörde nehme das Thema Korruption ernst. Jährlich würden alle Mitarbeiter auf die Anti-Korruptionsrichtlinien hingewiesen, vor allem zur Weihnachtszeit, wenn die "Spendenbereitschaft" der Bürger traditionell hoch ist. Drei Mitarbeiter sind in der Anti-Korruptionsstelle aktiv und nehmen entsprechende Informationen der Angestellten entgegen. Prinzipiell, so Schwarz-Krieger, sei die Tendenz, Geld- und Sachgeschenke zu verteilen, rückläufig. Auch bei den Bürgern und Unternehmen sei die Sensibilität inzwischen hoch.

    Fast jede dritte Behörde betroffen

    Einer Studie der Unternehmensberaterfirma PricewaterhouseCoopers (PwC) zufolge war fast jede dritte Behörde (29 Prozent) in Deutschland während der letzten zwei Jahre durch mindestens eine strafbare Handlung betroffen. Die Zahl der Korruptionsverdachtsfälle in der öffentlichen Verwaltung wird in dieser Studie deutschlandweit auf 20.000 jährlich geschätzt. Von konkreten Verdachtsfällen berichteten 44 Prozent der Behörden. 21 Prozent der in der Studie befragten Behördenvertreter sagten aus, dass sich die Beschäftigten gelegentlicher und häufiger Bestechungsversuche von Bürgern ausgesetzt sähen. Am häufigsten waren demnach Bedienstete in den Kommunalverwaltungen von Bestechungsversuchen betroffen. Jährlich entsteht laut der Studie ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von mindestens zwei Milliarden Euro durch Bestechung.

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