In dem Streit geht es um die Berichterstattung über den Missbrauchsfall von Riekofen. Aigner betreibt im Internet das lokale Nachrichtenportal "Regensburg digital". Der Blogger darf in seiner Berichterstattung dem Gericht zufolge nicht mehr den Eindruck erwecken, in dem Missbrauchsfall sei Schweigegeld gezahlt worden. (Aktenzeichen 325 O 153/7).
Ein Sprecher des Hamburger Landgerichts sagte, das Gericht habe gegen Aigner entschieden, "weil dessen Berichterstattung rufschädigende Tatsachenbehauptungen enthält, deren Richtigkeit der Beklagte in der Verhandlung nicht ausreichend belegen konnte". Sollte Aigner seine Äußerungen wiederholen, droht ihm ein Ordnungsgeld von bis 250.000 Euro.
Das Bistum Regensburg betonte in einer Erklärung, Internet-Blogger dürften nicht behaupten und nicht den Eindruck erwecken, "dass das Bistum Regensburg einen Missbrauchsfall vertuschen wollte und mit dieser Absicht Geldzahlungen veranlasst habe." Weiter heißt es: "Vielmehr ist das Gerichtsurteil ein Beleg dafür, dass es zu keinem Zeitpunkt darum ging, ein Schweigen zu erkaufen." Bistumssprecher Clemens Neck sagte: "Wenn der Blog-Betreiber nun behauptet, die Meinungsfreiheit zu verteidigen, führt er die Öffentlichkeit hinters Licht."
Der Fall Riekofen hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. In dem Regensburger Vorort hatte sich ein Pfarrer in über 20 Fällen an Ministranten vergangen. Der Geistliche war trotz einer einschlägigen Vorstrafe erneut als Seelsorger eingesetzt worden.
Der Streit zwischen dem Blogger und dem Bistum wird seit Monaten genau von der Bloggerszene, von Juristen und auch von Medienjournalisten beobachtet. Das Hamburger Landgericht steht im Ruf, im Streit um Persönlichkeitsrechte und die Auslegung von Berichterstattungen regelmäßig eher gegen Medien und Internet-Journalisten zu entscheiden.
Aigner und sein Anwalt kündigten an, in die nächste Instanz zu ziehen. dapd/bo