Startseite
Icon Pfeil nach unten
Bayern
Icon Pfeil nach unten

"Zwölf Stämme": Gericht: Kinder der Sekte bleiben bei Pflegefamilien

"Zwölf Stämme"

Gericht: Kinder der Sekte bleiben bei Pflegefamilien

    • |
    Im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" hat das Amtsgericht Ansbach entschieden, dass die Kinder noch weiter in Pflegefamilien bleiben.
    Im Sorgerechtsstreit um die Kinder der Sekte "Zwölf Stämme" hat das Amtsgericht Ansbach entschieden, dass die Kinder noch weiter in Pflegefamilien bleiben. Foto: Daniel Karmann (dpa)

    Wegen der Prügelvorwürfe gegen die Glaubensgemeinschaft soll ein Teil der Kinder der Sekte auch weiter in Pflegefamilien untergebracht bleiben. Das teilte das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mit und bestätigte damit den vorläufigen Entzug des elterlichen Sorgerechts für die Kinder.

    Außerdem sollen laut dem Gericht Familienpsychologen vor der Entscheidung ein Gutachten erstellen. "Dies wird mehrere Monate in Anspruch nehmen", meinte Amtsgerichtsdirektorin Gudrun Lehnberger.

    Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme"

    Die "Zwölf Stämme" (The Twelve Tribes) sind eine urchristliche Glaubensgemeinschaft, die in den 70er Jahren in den USA gegründet wurde.

    Die Anhänger der "Zwölf Stämme" leben streng nach der Bibel, die sie wortwörtlich auslegen. Sie sind fest davon überzeugt, dass ihr Glaube der einzig Richtige ist.

    "Grundlage unseres Lebens ist der Gehorsam zu den Worten Jahschuas , des Messias, so wie sie in der Bibel, dem Wort Gottes, niedergeschrieben sind", schreiben die "Zwölf Stämme" über sich selbst.

    Die Zwölf Stämme haben weltweit etwa 2000 Mitglieder, davon etwa 100 in Deutschland.

    Mitglieder der Zwölf Stämme leben und arbeiten in streng hierarchisch aufgebauten Kommunen zusammen.

    Eine dieser Kommunen wohnt seit 2000 im Gut Klosterzimmern im Kreis Donau-Ries.

    Die Mitglieder der „Zwölf Stämme“ weigern sich, ihre Kinder in staatliche Schulen zu schicken. Die Gemeinschaft begründet dies mit ihrer Religion, macht „Gewissensgründe“ geltend. Ein Grund ist der Sexualkundeunterricht.

    "Unsere Religion hat sich nicht in den Staat einzumischen und umgekehrt sollte sich der Staat nicht in unsere Religion einmischen", ist eine weitere Aussage der "Zwölf Stämme" .

    Ab 2006 unterrichteten die Zwölf Stämme in Klosterzimmern ihre Kinder in einer Privatschule.

    Wegen des Verdachts, sie würden ihre Kinder züchtigen, haben die "Zwölf Stämme" immer wieder Ärger mit Polizei und Justiz. Die Mitglieder bestreiten die Vorwürfe.

    Als 2013 ein Video auftaucht, auf dem festgehalten ist, wie Mitglieder ihre Kinder mit Ruten schlagen, holen Polizisten alle 40 Kinder der Sekte ab und bringen sie in Pflegefamilien unter.

    Im September 2015 kündigen die "Zwölf Stämme" an Deutschland zu verlassen und nach Tschechien zu ziehen. Die Sekte hofft, dort ihren Glauben frei ausleben zu können.

    Weitere Verfahren um den Sorgerechtsentzug laufen beim Amtsgericht in Nördlingen. Dort ist noch keine Entscheidung gefallen. Die Polizei hatte in Anfang September 40 Kinder aus den beiden Glaubensgemeinschaften in Deiningen (Landkreis Donau-Ries) und im mittelfränkischen Wörnitz (Kreis Ansbach) geholt.

    Das Gericht in Ansbach entschied auch auf Grundlage eines "Erziehungshandbuchs" der Sekte, in dem es an einer Stelle um die "die Züchtigung der Kinder mit der Rute" geht. Videoaufnahmen eines Journalisten, der die Kindesmisshandlung dokumentiert hatte, wurden von Gericht ebenfalls als Beweis herangezogen (dpa/lby/AZ)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden