Es war ein harter Tag für Karl Heinz Bablok. Von 3 Uhr morgens bis nach Mitternacht war der Hobbyimker aus Kaisheim (Landkreis Donau-Ries) unterwegs, um beim finalen Akt des sechs Jahre dauernden Rechtsstreits dabei zu sein.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied in letzter Instanz über die Klage auf einen größeren Sicherheitsabstand zwischen Babloks Bienenstöcken und Genmais-Feldern. Das Urteil fühlt sich für den 57-Jährigen „wie ein Dampfhammer“ an.
Richter weisen die Klage ab
Die Richter wiesen die Klage ab. Begründung: Ein Anbau des Genmaises Mon 810 von Monsanto auf dem staatlichen Versuchsgut Neuhof bei Kaisheim sei nicht mehr zu erwarten. Imker aus dem Donau-Ries schreibt Rechtsgeschichte
Bablok wertet den Richterspruch als „Grundsatzurteil“, das der Gentechnik in Deutschland Priorität einräume. „Ich sehe schwarz für Verbraucher und für Imker“, so der Kaisheimer. Es sei damit zu rechnen, dass in den kommenden Monaten „ein ganzes Paket“ von Genmaterial komme, das versuchsweise angebaut werde.
Honig von genveränderten Organismen
Ob dies auch in Kaisheim wieder passieren wird, bleibe abzuwarten. Klar sei aber, dass Imker ihren Honig kennzeichnen müssen, wenn der Anteil von genveränderten Organismen bei mehr als 0,9 Prozent liege. Eine Analyse der jeweiligen Honig-ernte koste 300 Euro, so Bablok. Die Imkerei werde auf diese Weise zu einem Draufzahlgeschäft. Die Völker einfach woanders zu platzieren, koste ebenfalls Mühen und Geld – und sei schlecht für die Natur. Obstkulturen, Wildkräuter und andere Pflanzen würden weniger bestäubt.
Um die Imker und den Honig doch noch vor möglichen Genpollen zu schützen, müsste es Bablok zufolge einen anderen Imker geben, der eine neue Klage anstrebt. Dass hier jemand vorprescht, glaubt der Nordschwabe nicht, schon allein wegen der finanziellen Belastung. Auf 205.000 Euro summieren sich die Prozesskosten im Fall Bablok. Das finanzielle Risiko trägt bei ihm letztlich Thomas Radetzki vom Verein Mellifera, der dem Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik angehört. Dort heißt es, das Bundesverwaltungsgericht habe sich „vor einer wichtigen Grundsatzentscheidung gedrückt“.
Etappensiege beim Verwaltungsgericht Augsburg
Noch darf Honig auch nicht in kleinsten Spuren Pollen von Genmais Mon 810 enthalten. Der Pollen hat nämlich keine Zulassung als Lebensmittel. Diese winzige Zulassungslücke hatte in Babloks langem Rechtsstreit Etappensiege beim Verwaltungsgericht Augsburg und beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg möglich gemacht. Doch diese Lücke werde wohl bald geschlossen sein, befürchtet Achim Willand, einer seiner Anwälte. Die Firma Monsanto habe nach dem Urteil des EuGH im Jahr 2011 die fehlende Zulassung beantragt. Auch das Anbauverbot von Mon 810 könnte fallen.
Imker können Schadensersatz fordern
Einen Anspruch auf Schutzmaßnahmen haben die Imker nicht. Nach der Zurückweisung der Revision gilt das, was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2012 entschieden hat. Es laufe darauf hinaus, sagt Willand, dass Betroffene Beeinträchtigungen dulden müssen, wenn bei der „Koexistenz“ von gentechnikfreien und gentechnisch veränderten Pflanzen größere praktische Schwierigkeiten auftauchen. Schadenersatz können die Imker allerdings fordern. Doch auch dazu müssen sie erst wieder Nachweise bringen. Und die kosten Geld.